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Der Schulbesuch in den Elementarschulen des Kreises ist im Allgemeinen regelmäßig, daher die Zahl der die Schule gewöhnlich besuchenden von der der schulpflichtigen Kinder nicht abweicht. Auf dem Lande ist mit dem Unterrichte in den Volksschulen der Unterricht in Handarbeiten verbunden, bestehend in Stricken, Stopfen und in der Verfertigung von allerlei Gegenständen für die Haus- und Landwirthschaft. Kleinkinder-Bewahr-Anstalten bestehen eine in Bocholt mit 20 Knaben und 40 Mädchen, und eine in Anholt mit 15 Knaben und 20 Mädchen.

Das Vermögen der Volksschulen ist zum Theil mit dem Kirchen-, zum Theil mit dem Gemeinde-Vermögen vermengt, in letzterer Beziehung häufig identisch, da viele Schulgemeinden mit den politischen Gemeinden, denen sie angehören, genau dieselben sind. Eigentliches Schulvermögen ist wenig vorhanden.

Das Schullehrer-Einkommen kommt auf aus

a) Gemeindemitteln, resp. Leistungen der Verpflichteten zum Betrage von
2101
Thlr. 07 Sgr. Pf.
b) Kirchenmitteln, resp. Nebenämtern
991
"
20
"
11
"
c) anderweitigen Stiftungen
549
"
18
"
04
"
d) Schulgeld
5671
"
27
"
11
"
e) dem Ertrage des Schulvermögens
695
"
"
"
f) Staatsfonds
130
"
"
"
g) Aus sonstigen Quellen
1043
"
06
"
10
"
Summa     
11182
Thlr. 21 Sgr. Pf.
     Nothwendige Abgänge
616
"
22
"
02
"
     Bleibt reines Einkommen
10565
Thlr. 28 Sgr. 10 Pf.

Hiernach kommt im Durchschnitt auf einen Lehrer 165 Thlr. 2 Sgr. 10 Pf. Das geringste Einkommen beträgt 121 Thlr., das höchste 410 Thlr.


XXI. Justiz.

Hinsichtlich der Rechtspflege zerfällt der Kreis in zwei Theile, den östlichen und westlichen. In dem östlichen Theile hat das königliche Kreisgericht, und zwar in der Stadt Borken seinen Sitz, während in dem westlichen Theile, in der Stadt Bocholt, die Königlichen Kreisgerichts-Commissionen I. und II. ihren Sitz haben, welche letztere an jedem ersten Dienstag des Monats eine Deputation nach Anholt entsendet.

Dem Königlichen Kreisgerichte zu Borken, mit 1 Director, 3 Räthen, 1 Richter, 2 Assessoren und 2 Rechts-Anwalten, sind außer der Stadt und Feldmark Borken folgende Gemeinden zugewiesen: Heiden, Groß-Reken, Hülsten, Klein-Reken, das Kirchspiel Borken mit Burlo, Raesfeld, Stadt und Kirchspiel Ramsdorf, Velen, Stadt und Kirchspiel Gemen, Weseke und Rhede mit einer Gesammt-Seelenzahl von 26.737.

Auch befindet sich bei dem Kreisgerichte eine Staats-Anwaltschaft.

Der Gerichts-Commission I. zu Bocholt, mit 1 Rath und 2 Rechts-Anwalten, sind, einschließlich der Stadt und Feldmark Bocholt, die Gemeinden Barlo, Biemenhorst, Lowick und Stenern mit überhaupt 6708 Seelen, sowie der Gerichts-Commission II. mit 1 Richter, die Gemeinden Anholt, Werth, Herzebocholt, Liedern, Mussum, Suderwick, Spork, Holtwick und Hemden mit überhaupt 7965 Seelen, zugewiesen.

Polizei-Anwalte sind in den Ortschaften Anholt, Werth, Bocholt, Rhede, Borken, Heiden, Velen und Weseke.

Auf der Geschwornenliste stehen für das Jahr 1861 205 Personen.