Die gewöhnlichen Gesindelohnsätze bei der Landwirthschaft betragen ohne Hinzurechnung der Naturalien:
a) für einen Knecht |
36 | bis | 50 | Thlr. |
b) für einen Jungen |
15 | " | 20 | " |
c) für eine Magd |
16 | " | 25 | " |
Da aber außer Kost und Wäsche auch noch Fußbekleidung, Hemden und dgl. verabreicht werden muß, so ist anzunehmen, daß einschließlich dieser Naturalien:
a) ein Knecht auf |
100 | bis | 150 | Thlr. |
b) ein Junge auf |
75 | " | 100 | " |
c) eine Magd auf |
80 | " | 100 | " |
zu stehen kommt.
Der übliche Tagelohn beträgt bei eigener Beköstigung:
- 1. In der Erndte bei 10stündiger Arbeit
a) für einen Grasmäher15 bis 171/2 Sgr. b) " " Kornmäher12 " 15 " c) " " Männer-Arbeitstag10 " 12 " d) " " Frauen-Arbeitstag8 " 10 "
- 2. Außer der Erndtezeit in den Sommermonaten bei 10stündiger Arbeit für Männer 10 bis 12 Sgr., für Frauenzimmer 6 bis 8 Sgr.
- 3. Im Winter vom 1. October bis 1. Mai bei 71/2stündiger Arbeit für Männer 6 bis 9 Sgr. und für Frauenzimmer 5 bis 71/2 Sgr.
Als Einrichtungen zum Schutz gegen Verarmung bestehen im Kreise zwei Sparkassen, eine in Bocholt, die andere in Borken. Die zu Bocholt wurde im Jahr 1839 errichtet, erhielt aber keine Einlagen, bis sie im Jahr 1853 von Neuem ins Leben gerufen wurde und seitdem in Aufschwung kam. Der Gesammtbetrag der Einlagen betrug im Jahr
1853 | 70 |
Thlr. | |
1854 | 273 |
" | |
1855 | 2729 |
" | |
1856 | 6003 |
" | |
1857 | 12085 |
" | |
1858 | 11044 |
" | |
1859 | 10034 |
" | |
1860 | 10544 |
" | |
1861 | 17120 |
" |
Die Sparkasse zu Borken ist erst im Jahr 1860 errichtet, und betrugen deren Einlagen Ende 1861 2204 Thlr. 25 Sgr. 5 Pf.
Georg Hermann Ferdinand von Hamelberg: Statistische Darstellung des Kreises Borken. , Wesel 1863, Seite 27. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Statistische_Darstellung_des_Kreises_Borken.pdf/29&oldid=- (Version vom 1.8.2018)