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Fuße der Staatssteuern auf dieselben vertheilt sind, und mit den Gemeinde-Bedürfnissen nach Grund-, Klassen- und Einkommensteuer beigenommen werden.

Was die übrigen öffentlichen Wege in den Gemeinden betrifft, so bedürfen diese hin und wieder sehr der Aufhülfe, um die bequemere Verbindung der einzelnen Etablissements mit den Kreis- und Gemeinde-Chausseen zu vermitteln; allein es kann hierin nur dem dringendsten Bedürfniß Rechnung getragen werden, weil die Gemeinden durch die Aufbringung für die Kreisstraßen noch zu sehr in Anspruch genommen sind. In den Dörfern selbst sind die Straßen meistens gepflastert, und in den Chausseezügen, welche Städte und Dörfer durchschneiden, hat der Kreis das Pflaster neu angelegt. Für Reinigung und Entwässerung der Straßen wird in entsprechender Weise gesorgt und so auch für die Unterhaltung der Brücken und Durchlässe.


XV. Verhältnisse der arbeitenden Klassen.

Aus dem platten Lande, wo die arbeitende Klasse ihren Bedarf an Rohproducten, Gemüse, Kartoffeln u. s. w. auf gepachtetem Acker selbst zieht, findet wenig Armuth statt. Im Durchschnitt haben diese Leute, wenn nicht gerade eine Mißernte entsteht, nicht mit Nahrungssorgen zu kämpfen. Können sie durch Tagelohn das in ihren Verhältnissen ihnen nothwendige baare Geld erwerben, so leben sie unbesorgt und zufrieden.

Eine solche Tagelöhner-Familie mit 5 Kindern, von denen 2 bereits schulpflichtig sind, bedarf zu ihrer Existenz, vorausgesetzt, daß sie sich im Besitze des nothwendigsten Mobilars und einer Kuh befindet,

1. eine Wohnung, enthaltend Küche, Wohnstube, Diele mit Stallung für 1 Kuh und 1 Schwein, zu 010 Thlr. Sgr.
2. 800 Ruthen Ackerland, 100 Ruthen zu 11/2 Thlr. 012
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3. An Bekleidungs-Gegenständen für 7 Personen mindestens 033
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4. An Brodkorn, da sie das nicht alles selbst erzielen kann, 3 Malter à 8 Thlr. 15 Sgr. 025
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15
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5. Buchweizen 11/2 Malter zu 8 Thlr. 012
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6. Klassensteuer 001
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7. Schulgeld für 2 Kinder à 23 Sgr. 001
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16
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8. Brennmaterial 020
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9. Für Unterhaltung der Arbeitsgeräthe 001
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15
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Summa
116 Thlr. 16 Sgr.
Unter der Annahme, daß der kleine Acker durch Hülfe der Arbeitgeber mit Pferdekraft größtentheils bestellt, anderntheils solches in Zwischenzeit und auch von der Frau, die wegen der Kinder nicht auf Tagelohn gehen kann, mit wahrgenommen wird, kann der Mann höchstens 300 Tage im Jahr auf Tagelohn ausgehen, und erhält er durchschnittlich ohne Kost täglich 10 Sgr., macht 100 Thlr. Sgr.
Er verkauft 1 Kalb zu 001
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15
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Auch 1 Paar Schinken zu höchstens 003
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15
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und an Butter für 012
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117 Thlr. Sgr.
Bleibt Überschuß
Thlr. 14 Sgr.