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Von der Kreisbevölkerung kommen demnach auf jede Privatwohnung 6,3 Seelen.

Auf dem Lande sind mit höherer Genehmigung 3 Wohnhäuser abgebrochen, dagegen aber überhaupt 26 neue aufgeführt. Der Zustand der Gebäude ist im Allgemeinen ziemlich gut, doch gibt es noch viele alte Gebäude, deren Räumlichkeit eine bequemere Einrichtung zuläßt, ohne sie von Grund aus neu aufzuführen. Indeß unterscheiden sich die in neuerer Zeit renovirten oder neu aufgeführten Wohngebäude in ihrer innern Einrichtung wesentlich von den ältern nicht, so daß ein Umschwung hier sich kaum kund gibt. Auf dem Lande bestehen die Wohngebäude mit geringen Ausnahmen nur aus der Erdetage, und sind die Wirthschaftsgebäude (Diele, Stallung und andere Räume) als Anbau mit derselben verbunden, so daß die ganze Einrichtung dem ländlichen Bedürfniß entspricht, welches mitunter auffallend geringe Ansprüche auf Bequemlichkeit des Wohnens macht. Die Verbesserung der Gebäude erstreckt sich lediglich auf den, in neuerer Zeit durch die theuern Holzpreise bedingten Massivbau und stellenweise auch auf die Anwendung einer bessern Dachconstruction. Letztere ist namentlich bei den neu errichteten Gebäuden auf dem Lande bemerkbar und kann als Grund betrachtet werden, daß bei der nur bedingten Erlaubniß des Gebrauchs der Strohdocken ein, besonders beim Verschmieren der Dachziegel erforderliches, festes Dachgerüst mit Stuhlgebinden angewendet wird, während früher nur einfache Sparrengebinde zur Anwendung kamen.

Der Kreis ist in 5 Schornsteinfeger-Zwangsbezirke eingetheilt, und umfaßt der

    I. Bezirk: die Ortschaften Anholt, Werth, Dingden und die Bauerschaften Herzebocholt, Liedern, Suderwick, Lowick, Mussum, Spork und Hemden;
   II. Bezirk: die Stadt Bocholt, das Dorf Rhede und die Bauerschaften Holtwick, Biemenfort, Barlo, Stenern, Altrhede und Büngern;
 III. Bezirk: die Stadt Borken, die Gemeinde Krechting und die Bauerschaften Borkenwirthe, Hoxfeld, Rhedebrügge, Homer, Westerborken, Grütlohn, Crommert und Vardingholt;
 IV. Bezirk: die Dörfer Raesfeld, Heiden, Reken und die Bauerschaft Marbeck;
  V. Bezirk: die Ortschaften Gemen, Ramsdorf, Velen und Weseke.

Die Organisation des Feuerlöschwesens in den Städten und übrigen geschlossenen Ortschaften basirt auf der Feuer-Polizei-Ordnung für die Provinz Westfalen vom 30. November 1841 (Amtsbl. de 1841 Nr. 52 S. 357). Spritzenverbände finden überhaupt nicht statt; wo es die Noth erfordert, eilen die nächsten Spritzen mit der nöthigen Mannschaft zur schleunigen Hülfe herbei. An Feuerlöschgeräthschaften sind im Kreise vorhanden: 33 Spritzen, 834 Eimer, 35 Leitern und 47 Haken, zu deren Unterhaltung jährlich 174 Thlr. 24 Sgr. verwendet wurden.

Bei der westfälischen Provinzial-Feuer-Societät waren Ende 1861 gegen Feuerschaden 2937 Gebäude zur Summe von 1.442.480 Thlr. versichert, wovon die jährlichen Beiträge nach Maßgabe der verschiedenen Klassen 1978 Thlr. 12 Sgr. 10 Pf. betrugen.