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Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, S. 995–1244

von den Häfen der alliierten oder assoziierten Mächte keine technischen, fiskalischen oder Verwaltungs-Sondermaßnahmen, wie zum Beispiel Zollrevision, allgemeinpolizeiliche, gesundheitspolizeiliche oder Überwachungsmaßnahmen zu treffen, die eine Erschwerung oder Verzögerung dieses Verkehrs zur Folge hätten.

Artikel 316.

Bei Beförderungen, die teils mit der Eisenbahn, teils auf Binnenwasserstraßen, mit oder ohne Durchgangsfrachtbrief erfolgen, finden die vorstehenden Bestimmungen auf den Teil der Strecke Anwendung, der mit der Eisenbahn zurückgelegt wird.

Kapitel III.
Rollendes Material.
Artikel 317.

Österreich verpflichtet sich, die österreichischen Wagen mit Einrichtungen zu versehen, die es ermöglichen:

1. sie in die Güterzüge auf den Strecken der alliierten und assoziierten Mächte, die Mitglieder an dem am 18. Mai 1907 abgeänderten Berner Übereinkommen vom 15. Mai 1886 sind, einzustellen, ohne die Wirkung der durchgehenden Bremse zu behindern, die in den ersten zehn Jahren nach Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrages in jenen Ländern etwa eingeführt wird;

2. die Wagen dieser Mächte in alle Güterzüge einzustellen, die auf den österreichischen Strecken verkehren.

Das rollende Material der alliierten und assoziierten Mächte erfährt hinsichtlich der Ablösung der Unterhaltung und der Instandsetzung auf den österreichischen Strecken dieselbe Behandlung wie das österreichische.

Kapitel IV.
Übertragung von Eisenbahnlinien.
Artikel 318.

Unter Vorbehalt besonderer Bestimmungen über die Übertragung der Häfen, Wasserstraßen und Eisenbahnen in den Kraft des gegenwärtigen Vertrages abgetretenen Gebieten und unter Vorbehalt der finanziellen Bestimmungen bezüglich der Konzessionsinhaber und der Ruhegehaltsbezüge der Bahnangestellten erfolgt die Übertragung der Eisenbahnen unter folgenden Bedingungen:

Empfohlene Zitierweise:
: Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, S. 995–1244. Österreichische Staatsdruckerei, Wien 1920, Seite 1195. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Staatsgesetzblatt_(Austria)_1920_1195.jpg&oldid=- (Version vom 27.2.2023)