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Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, S. 995–1244

Luftfahrzeuge in Österreich gleiche Behandlung wie die meistbegünstigte Nation.

Artikel 282.

Österreich sagt zu, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, daß jedes über österreichisches Gebiet fliegende österreichische Luftfahrzeug die Vorschriften, betreffend Lichter und Signale, die Flugvorschriften und die Luftverkehrsbestimmungen für Flugplätze und deren Umgebung beachtet, wie sie in dem von den alliierten und assoziierten Mächten abgeschlossenen Übereinkommen über die Luftfahrt festgelegt sind.

Artikel 283.

Die durch die vorstehenden Bestimmungen auferlegten Verpflichtungen bleiben bis zum 1. Jänner 1923 in Kraft, sofern nicht Österreich zu einem früheren Zeitpunkt in den Völkerbund aufgenommen ist oder von den alliierten und assoziierten Mächten die Zustimmung zum Beitritt zu dem von ihnen abgeschlossenen Übereinkommen über die Luftschiffahrt erhalten hat.


Teil XII.
Häfen, Wasserstraßen und Eisenbahnen.
Abschnitt I.
Allgemeine Bestimmungen.


Artikel 284.

Österreich verpflichtet sich, dem Personen-, Güter-, Schiffs-, Boots-, Eisenbahnwagen- und Postverkehr von oder nach den angrenzenden oder nicht angrenzenden Gebieten irgendeiner der alliierten und assoziierten Mächte freien Durchgang durch sein Gebiet auf den für den zwischenstaatlichen Durchgangsverkehr geeignetsten Wegen, auf Eisenbahnen, schiffbaren Wasserläufen oder Kanälen zu gewähren.

Der Personen-, Waren-, Schiffs-, Boots-, Eisenbahnwagen- und Postverkehr wird keinen Durchgangszöllen und keinen unnützen Verzögerungen oder Beschränkungen unterworfen und hat in Österreich in bezug auf Gebühren und Verkehrserleichterungen sowie in jeder anderen Hinsicht ein Anrecht auf gleiche Behandlung wie der innerösterreichische Verkehr.

Die Durchgangsgüter bleiben von allen Zoll- oder ähnlichen Abgaben frei.

Empfohlene Zitierweise:
: Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, S. 995–1244. Österreichische Staatsdruckerei, Wien 1920, Seite 1182. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Staatsgesetzblatt_(Austria)_1920_1182.jpg&oldid=- (Version vom 27.2.2023)