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Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, S. 995–1244

d) Die handschriftlichen Originalausfertigungen der „Carte chorographique“ der österreichischen Niederlande, die in den Jahren 1770 bis 1777 durch den Generalleutnant Grafen Jas de Ferraris bearbeitet wurden.
Anlage III.

Ein Gegenstand, der aus Gebietsteilen Polens (seit der ersten Teilung von 1772) weggeführt wurde:

Die Goldschale des Königs Wladislaw IV., Nr. 1.114 des Hofmuseums zu Wien.

Anlage IV.

1. Die von dem tschecho-slowakischen Staat beanspruchten Urkunden, historischen Aufzeichnungen, Handschriften, Karten usw., die auf Anordnung Maria Theresias durch Taulow von Rosenthal weggebracht worden sind.

2. Die aus der königlich böhmischen Hofkanzlei und aus der böhmischen Hofrechenkammer stammenden Urkunden sowie Kunstgegenstände, welche einen Teil der Einrichtung des königlichen Schlosses zu Prag und anderer königlicher Schlösser in Böhmen bildeten, durch die Kaiser Matthias, Ferdinand II., Karl VI. (um 1718, 1723 und 1737) und Franz Joseph I. weggebracht wurden und sich gegenwärtig in den Archiven, kaiserlichen Schlössern, Museen und anderen öffentlichen Zentralinstituten in Wien befinden.


IX. Teil.
Finanzielle Bestimmungen.
Artikel 197.

Vorbehaltlich aufhebender Bestimmungen, die vom Wiedergutmachungsausschusse zugestanden werden können, haften der gesamte Besitz und alle Einnahmequellen Österreichs an erster Stelle für die Bezahlung der Kosten der Wiedergutmachung und aller anderen Lasten, die sich aus dem gegenwärtigen Vertrag oder aus allen ihn ergänzenden Verträgen und Übereinkommen oder aus den zwischen Österreich und den alliierten und assoziierten Mächten während des Waffenstillstandes vom 3. November 1918 und seinen Verlängerungen geschlossenen Abmachungen ergeben.

Bis zum 1. Mai 1921 darf die österreichische Regierung ohne vorherige Zustimmung der durch den Wiedergutmachungsausschuß vertretenen alliierten und assoziierten Mächte weder Gold ausführen oder darüber verfügen, noch seine Ausfuhr oder die Verfügung darüber gestatten.

Empfohlene Zitierweise:
: Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, S. 995–1244. Österreichische Staatsdruckerei, Wien 1920, Seite 1106. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Staatsgesetzblatt_(Austria)_1920_1106.jpg&oldid=- (Version vom 26.2.2023)