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Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, S. 995–1244

Krone der österreichisch-ungarischen Monarchie gehörten, und zwar insofern sie nicht etwa Gegenstand einer anderen Verfügung des gegenwärtigen Vertrages bilden, verpflichtet sich Österreich:

a) mit den beteiligten Staaten, sobald es darum ersucht wird, Verhandlungen wegen Abschlusses eines gütlichen Übereinkommens zu führen, kraft dessen alle jene Teile der genannten Sammlungen oder alle diejenigen unter den oberwähnten Gegenständen, die etwa zum Kulturbesitz der abgetretenen Gebiete gehören sollten – auf Grund der Gegenseitigkeit – in ihr Ursprungsland zurückgebracht werden können, und
b) von den in Rede stehenden Sammlungen während 20 Jahren nichts zu veräußern oder zu zerstreuen und keine Verfügung über irgendeinen der genannten Kunstgegenstände zu treffen, es würde denn vor Ablauf dieser Frist ein besonderes Übereinkommen abgeschlossen werden; dagegen deren Sicherheit und gute Erhaltung zu gewährleisten und dieselben ebenso wie die zu den genannten Sammlungen gehörigen Inventare, Kataloge und Verwaltungsschriften zur Verfügung der Studierenden irgendeiner der verbündeten und assoziierten Mächte zu halten.
Anlage I.
Toskana.

Die Kronjuwelen (d. h. der nach ihrer Zerstreuung verbliebene Rest).

Die Privatjuwelen der Kurprinzessin von Medici, die zur Erbschaft des Hauses Medici gehörigen Medaillen und andere Wertgegenstände – alles Hauseigentum kraft vertragsmäßiger Übereinkommen und testamentarischer Bestimmungen – die im Verlaufe des XVIII. Jahrhunderts nach Wien gebracht worden sind.

Das Mobiliar und Silbergerät der Medici und die Gemme des Aspasios (auf Rechnung von Schulden des Hauses Österreich an die Krone Toskana).

Die alten astronomischen und physikalischen Instrumente der Academia del Cimento, die vom Hause Lothringen weggebracht und als Geschenk für die Vettern der kaiserlichen Familie nach Wien geschickt wurden.

Modena.

Eine „Jungfrau“ von Andrea del Sarto und vier Zeichnungen von Correggio, aus der Pinakothek von Modena, die 1859 vom Herzog Franz V. weggebracht wurden.

Empfohlene Zitierweise:
: Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, S. 995–1244. Österreichische Staatsdruckerei, Wien 1920, Seite 1104. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Staatsgesetzblatt_(Austria)_1920_1104.jpg&oldid=- (Version vom 26.2.2023)