Seite:Staatsgesetzblatt (Austria) 1920 1094.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, S. 995–1244

von Schiffen, Schuldverschreibungen, Aktien, Wertpapieren jeder Art und österreichischen oder nicht österreichischen Geldsorten angenommen werden; ihr Wert als Ersatz für Goldzahlung wird vom Ausschusse nach einem gerechten und billigen Satze festgesetzt.

§ 20.

Wenn der Ausschuß Zahlungen festsetzt oder annimmt, die durch Übergabe von Gütern oder bestimmten Rechten zu leisten sind, hat er dabei die wohlbegründeten Rechte und Interessen der alliierten und assoziierten oder neutralen Mächte und ihrer Staatsangehörigen daran zu berücksichtigen.

§ 21.

Kein Mitglied des Ausschusses kann für eine Handlung oder Unterlassung im Rahmen seiner Amtspflichten zur Verantwortung gezogen werden, es sei denn von der Regierung, die es ernannt hat. Keine der alliierten und assoziierten Regierungen haftet für irgendeine andere Regierung.

§ 22.

Vorbehaltlich der Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrages kann diese Anlage durch einstimmigen Beschluß der im Ausschuß vertretenen Regierungen abgeändert werden.

§ 23.

Der Ausschuß wird aufgelöst, wenn Österreich und seine Verbündeten alle Summen, die von ihnen auf Grund des gegenwärtigen Vertrages oder der Beschlüsse des Ausschusses geschuldet werden, getilgt haben und wenn alle empfangenen Summen oder der entsprechende Wert unter die beteiligten Mächte verteilt sind.

Anlage III.
§ 1.

Österreich erkennt das Recht der alliierten und assoziierten Mächte auf Ersatz aller durch Kriegsereignisse verlorenen oder beschädigten Handelsschiffe und Fischereifahrzeuge, Tonne für Tonne (Bruttovermessung) und Klasse für Klasse an.

Indes soll das vorstehend anerkannte Recht auf die österreichischen Schiffe und Boote unter folgenden Bedingungen ausgeübt werden, obwohl der heute vorhandene Tonnengehalt der österreichischen Schiffe und Boote hinter dem von den alliierten und assoziierten Mächten infolge des Angriffs seitens Österreichs und seiner Verbündeten verlorenen Tonnengehalt erheblich zurückbleibt:

Empfohlene Zitierweise:
: Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, S. 995–1244. Österreichische Staatsdruckerei, Wien 1920, Seite 1094. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Staatsgesetzblatt_(Austria)_1920_1094.jpg&oldid=- (Version vom 26.2.2023)