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XII. Königl. Pohlnisch- und Chur-Sächsisches Contagions-Mandat, die dargegen zu verfügende Anstalten und Praecautionen concernirend. 397
XIII. Königl. Preussisch- und Chur-Brandenburgisches Contagions-Edict, das Commercien-Verbot mit Oesterreich und Mähren / auch dem Theil von Schlesien / jenseit Breßlau betreffend. 406
XIV. Ferners Königl. Preussisch- und Chur-Brandenburgisches Contagions-Edict, das Verboth der Commercien mit Hamburg betreffend. 416
XV. Des Löbl. Fränckischen Crayses Contagions-Patent, worinnen die deßhalben vorzukehrende Anstalten begriffen. 422
XVI. Ferneres Patent des Löbl. Fränckischen Crayses / die Ausschaffung der Landstreicher / Bettler / fremden Juden / Zigeuner / und andern Herrenlosen Gesindes betreffend. 431
XVII. Der Stadt Nürnberg Contagions-Patent, die behörige Anstalten gegen die von inficirten Orten kommende Persohnen und Wahren / als auch sonsten zu Praecavirung vorgeschriebene dienliche Mittel und Verordnungen in sich haltend. 436
XVIII. Des Hochfürstl. Schwäbischen Crayß-Ausschreib Amts Patent, die wegen hin und wieder verspührenden contagieusen Seuchen [[19]] zu veranstaltende Vorsichten repraesentirend. 440
XIX. Des Löbl. Schwäbischen Crayses Patent, die wegen verschiedener Orten eingeschlichenen Seuchen / angeordnete Vorkehrungs-Mittel betreffend. 444
XX. Hochfürstl. Schwartzburg-Arnstädtische Contagions-Verordnung / die zu Abkehrung der hin und wieder verspührt-ansteckenden Kranckheiten / nöthige Praecautiones vorstellend. 451
Caput IX.
Von der Interims-Translocation des Reichs-Tages nacher Augspurg.
Num. Pag.
I. Churfürstl. Conclusum, die Interims-Verlegung des Reichs-Tages nacher Augspurg betreffend. 457
II. Conclusum des Reichs-Fürstlichen Collegii in eadem Materia. 458
III. Conclusum commune beyder Hohen Reichs-Collegiorum in Materia dicta. 459
IV. Reichs-Gutachten / wegen der Interims-Translocation des Reichs-Tages nacher Augspurg. 459
V. Kayserl. Commissions-Decret, die Ratification obigen Reichs-Gutachtens betreffend. 461