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Unterschrift hat also gar keine Beziehung zu der Geste des Dargestellten, die lediglich besagen soll, daß das mit abgebildete Zierstück von ihm herrührt, sondern sie bezeichnet seinen Hauptberuf. Da nun der Kupferstecher auf der Unterschrift sich zugleich als Freund des Dargestellten bezeichnet, so dürfen wir dessen sicher sein, daß er die Angabe nicht ohne Zustimmung des Dargestellten gemacht hat. Dinglinger mußte damals schon auf Zeugnisse hinweisen können, die ihn als Steinschneider legitimierten. Tatsächlich hat August der Starke laut einem im Grünen Gewölbe aufbewahrten Protokoll im Jahr 1722 neben anderen Werken Dinglingers auch den Obeliscus Augustalis besichtigt. Von diesem Kabinettstück sagen allerdings J. und A. Erbstein in dem Führer des Grünen Gewölbes 1884, S. 205, es sei von Melchior Dinglinger „in Gemeinschaft mit dem Edelsteinschneider Hübner und dem Hofjuwelier Döring hergestellt“. Ob diese Angabe urkundlich belegt ist, vermochte ich nicht festzustellen. Es läßt sich aber doch nicht annehmen, daß Dinglinger sich hätte als Steinschneider bezeichnen lassen, wenn er nicht tatsächlich gleichzeitig als solcher tätig gewesen wäre. Für welche Stücke an dem Obelisk eine Mitarbeit Christoph Hübners anzuerkennen ist, läßt sich ebensowenig nachweisen, da uns authentische Werke von ihm nicht angegeben werden. Die Hauptarbeit an dem Kabinettstück hatte jedenfalls Dinglinger, der sie ja auch allein abgeliefert hat. Wir haben zudem noch ein anderes Zeugnis, das einwandfrei darauf hinweist, daß Dinglinger selbst sich als Steinschneider betätigt hat. Es ist der sog. Tempel des Apis, abgebildet auf Tafel 59, der im letzten Lebensjahr des Meisters vollendet wurde. An dem Sockel des den Aufbau krönenden Obelisken ist unter dem Gesims auf der linken Seite eine gravierte Platte aufgeheftet; diese trägt die Inschrift: „Jnvenit Struxit Ornavit / Potentissimi Poloniarum Regis / Friderici Augusti / Primus Operis Gemmati Artifex / Johannes Melchior Dinglinger / Dresdae / A. D. S. MDCCXXXX.“ Diese Bezeichnung bekundet unzweideutig, daß der Meister sich befugt hielt, sich als den ersten Steinschneider in Diensten des Königs zu bezeichnen. Der Titel klingt ebenso stolz und selbstbewußt, wie der von französischen Baukünstlern, die sich „Premier Architecte du Roy“ nennen durften, auch läßt sich daraus erkennen, eine wie große Bedeutung zur Zeit Augusts des Starken der Steinschneidekunst beigelegt wurde.

Noch mehr als bei dem Kameo des Kaisers Augustus ist der Obeliscus Augustalis auf Tafel 44 in seinem ganzen Aufbau in den Formen der Architektur