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durch das erweiterte Grüne Gewölbe zu vervielfältigen, in einer Weise durchgeführt, die noch heute neben dem Zwinger seine künstlerischen Ideale zu sprechendstem Ausdruck bringt. Der „Ordonneur du Cabinet“ Raymond Le Plat hatte von Paris den Entwurf des 1711 verstorbenen, durch seine Ornamentstiche berühmten Zeichners Jean Berain d. Ä. mitgebracht. Im Dezember 1718 verlangte August der Starke außer diesem Entwurf auch noch solche von Le Plat, Longuelune, Dinglinger und anderen zur Vorlage. Der stilistische Einfluß Berains kommt in den am prächtigsten ausgestatteten Räumen, dem Pretiosensaal und dem Eckkabinett, sowie dem Juwelenzimmer deutlich zum Ausdruck. In den Jahren 1721–1724 folgte dann die Ausführung, bei der auch Kändler, der spätere Modelleur der Meißner Porzellanmanufaktur beteiligt war, und darauf die Aufstellung der zu einem Museum von Kostbarkeiten und Werken der Kleinkunst vereinigten Sammlung.

Von Anfang an hat August der Starke bei der Gründung und Neuorganisation seiner Sammlungen die Absicht gehabt, diese auch den gebildeten Ständen zugänglich zu machen. Es geschah dies bei dem Grünen Gewölbe in Führungen unter den gleichen Vorsichtsmaßregeln, wie sie schon 1658 bei der Bestallung des Kunstkämmerers Tobias Beutel für den Besuch der Kunstkammer vorgeschrieben waren. Diese Führungen wurden, nachdem das Grüne Gewölbe 1831 unter staatliche Verwaltung kam, auf die Wintermonate beschränkt und sie kamen 1913 in Fortfall, wo dann für alle Monate des Jahres der Einzelbesuch, der vorher nur für die Sommermonate zugelassen war und der eine ungleich eingehendere Besichtigung ermöglicht, eingeführt wurde.

Waren schon zur Zeit Augusts des Starken die Räume stark angefüllt, so kamen noch im 18. Jhdt. Zugänge und besonders im 19. Jhdt. Überweisungen aus der Kunstkammer hinzu, die eine solche Häufung in der Aufstellung verursachten, daß viele Gegenstände, auch solche von feinster Durchbildung der Formen, auf den Konsolen bis unter der Decke aufgestellt und dadurch der eingehenden Betrachtung und Würdigung entzogen waren. Zudem waren im 19. Jhdt. in allen Räumen Gitter aufgestellt worden, um das allzunahe Herankommen der Besucher zu verhindern, selbst vor den Fensternischen, die so gegen das Licht nichts genügend erkennen ließen. Ferner hatte die ungenügende Belichtung mancher Zimmer, besonders zur Winterszeit, und der Mangel einer Heizungsanlage sich empfindlich als Mißstand geltend gemacht.