An der Kugeloberfläche sei usw. Die Stetigkeit von und kann stets durch nachträgliche geeignete Bestimmung der Konstanten und in (14) gewahrt werden. Damit auch die Derivierten stetig bleiben und gemäß (15) und wird, muß nach (16) und (18) sein:
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(21)
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Daraus folgt
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Also
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(22)
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Man sieht aus dem Vergleich mit (10), daß hiermit auch die Bedingung an der Oberfläche befriedigt ist. Die Forderung liefert folgende Bestimmung für die Integrationsgrenzen in (19):
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(23)
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und damit erfährt (20) die folgende Bestimmung der Integrationsgrenzen:
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(24)
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Die Oberflächenbedingungen sind hiermit sämtlich erfüllt. Unbestimmt sind noch die beiden Konstanten und , welche durch die Stetigkeitsbedingungen im Nullpunkt festgelegt werden.
Wir müssen zunächst fordern, daß für auch wird. Wäre das nicht der Fall, so wäre im Nullpunkt eine endliche Größe, und eine Winkeländerung im Nullpunkt, welche in Wirklichkeit gar keine Bewegung bedeutet, würde einen Beitrag zum Linienelement geben. Damit folgt aus (24) die Bedingung zur Festlegung von :
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(25)
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