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Die Zulassung zum akademischen Katheder ist kostenfrei (vergl. den §. 9 des Verfassungsentwurfs). – §. 10 gegen 4 Stimmen angenommen.

16. Sitzung. 4. Oktober Vorm.

Präs. Rechenberg. – Die Minorität will den beschlossenen §. 9 umstoßen. (s. 15. Sitzung). Man geht zur Tagesordnung über. – §. 9 des Verfassungsentwurfs angenommen. – §. 11 nach wesentlichen Modifikationen des Commissionsantrags und langer Debatte angenommen (der Commissionsantrag hieß: Die Lehre ist kostenfrei; Collegienhonorare fallen weg).

17. Sitzung. 4. Oktober Nachm.

Präs. Rechenberg. – §. 12 des Verfassungsentwurfs debattirt und angenommen. Ebenso §. 13. Der §. 14 wird nach einiger Debatte gegen 6 Stimmen angenommen. Der §. 15 zugesetzt, ohne von der Commission vorgeschlagen worden zu sein. Die Versammlung genehmigt, daß der angefochtene, wenn auch genehmigte §. 9 nochmals zur Berathung gezogen werde. Nach heftiger Debatte und Abwerfung einiger Amendements wird die unten im Verfassungsentwurf unter §. 9 angegebene Fassung angenommen. – Redaktion des Verfassungsentwurfs. – Es wird eine Adresse an die Hallenser Studentenschaft, eine Zustimmungsadresse an den Ausschuß für die freie akademische Universität, und eine andere an die Bürger von Wien beschlossen, worin diese zur Unterstützung jenes Unternehmens des Frankfurter Gelehrten-Congresses ermuntert werden. – Zum nächsten Zusammentritt des Gesammtausschusses wird Eisenach und der 15. September 1849 bestimmt. – Schluß des Congresses.



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Karl Schurz: Der Studentencongreß zu Eisenach. W. Sulzbach, Bonn 1848, Seite 14. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Schurz_Studentencongre%C3%9F_Eisenach1848.djvu/16&oldid=- (Version vom 1.8.2018)