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gelegenheitlich überkommen hat etc. Es hat übrigens dieser besondere Stadt-Theil, von alten Zeiten her, verschiedene besondere Herrschaftliche Freyheiten, vor den andern Stadt-Theilen, zu geniessen, aber auch einige besondere Beschwerungen zu tragen. Es ist auch vormals die Herrschaftliche Müntze (L. St. f. 58) in demselben befindlich gewesen. 3, was von dem Uhr-Thurn an, nach dem Maintzer-Stumpfen- und Heidnischen Thor zu lieget, hat vormals, in unserem Nassauischen Zeit-Lauf, die Vorstadt oder der Flecken geheissen. Denn so heisset es in einer Urkunde, welche der Graf Johannes von Nassau-Wißbaden in dem Jahr 1468 den Beckern in Wißbaden ertheilt hat: – – Alle Becker in der Stadt und Vorstadt – – . Und in dem Jahr 1508 befiehlt der Graf Adolph, daß die Stadt und der Flecken Wißbaden sollten befestiget werden. In dem Jahr 1527 verordnet der Graf Philipp, daß gewisse Wein-Schencken in der Vorstadt, oder, wie es in einer andern Verordnung hiervon heisset, in dem Flecken seyn sollten. Da nun die Stadt, wie kurtz vorher gezeiget worden, zwischen dem Uhr-Thurn und dem Stadt-Thor gelegen hat, so muß die Vorstadt oder der Flecken allerdings ausserhalb derselben, und also zwischen dem Uhr-Thurn und Stumpfen-Thor bis nach dem Heidnischen Thor zu gelegen haben. Es ist aber doch

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Gottfried Anton Schenck: Geschicht-Beschreibung der Stadt Wißbaden. Franckfurt am Mayn: Johann Benjamin Andreä, 1758, Seite 212. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Schenck_Wiesbaden_212.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)