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Grab-Stein gewesen seyn. Denn ein Grab-Stein wird, bekanntlich, nur an einem Orte, nemlich bey der Grab-Stätte des Verstorbenen, aufgerichtet. Es können aber diese Steine gar wohl nur Ehren- und Gedenck-Steine gewesen seyn, und diese hat man nicht nur den Göttern, sondern auch einem lebenden oder verstorbenen Menschen zu Ehren, an mehr als an einem Orte aufrichten können. Der Zweck dieser Blätter verstattet nicht dieses alles weitläufiger zu untersuchen und zu entscheiden. Uns genüget dismal daran, daß unsere oben beschriebene drey Römische Steine vormals in Wißbaden (laut der oben benennten alten schriftlichen Wißbadischen Stadt-Urkunde) gestanden haben. Ob sie nachmals nach Braunheim gekommen, und also mit den dasigen Römischen Steinen einerley seyen? oder, ob sie von denselben unterschieden gewesen, und anderswohin gekommen seyen? das können wir, ohne Nachtheil der Haupt-Sache, an seinem Orte beruhen lassen. Die vierdte unserer Wißbadischen Stein-Aufschriften ist noch im Jahr 1617. wie aus des Webers Beschreibung des Wißbads, ja auch noch um das Jahr 1670. wie aus des Winckelmanns Hess. Chr. p. 74. fast zu schliessen ist, in Wißbaden an dem benennten Orte, nemlich in der Heidnischen Mauer an dem Heidnischen Thor vorhanden gewesen, und ist damals, wie diese Schrift-Steller

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Gottfried Anton Schenck: Geschicht-Beschreibung der Stadt Wißbaden. Franckfurt am Mayn: Johann Benjamin Andreä, 1758, Seite 106. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Schenck_Wiesbaden_106.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)