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entweder vor Nomina propria, das ist, Nahmen eines gewissen Menschens, oder vor Nomina adpellativa, das ist, gemeine Nenn-Worte zu halten, und folglich also zu vermuthen, daß etwan ein Mensch, der Geneus Sanctus geheissen, oder ein Genius sanctus, das ist, ein heiliger und guter Schutz-Geist, (dergleichen die alte Römer, bekanntlich, geglaubet, und sie den Haus-Göttern gleich geachtet haben) oder sonst etwas anders dadurch gemeynet werde. Vielleicht stehet diese gantze Sache also: Es hat der Kayser Antoninus Bassianus Caracalla, dessen in dieser Aufschrift gantz offenbarlich gedacht wird, einen, Nahmens Pompejanus, (Enckel des Kaysers Marci Antonini) welchen er bereits zweymal zum Römischen Burgermeister gemacht hatte, nach dem Zeugnüß des Spartiani in der Lebens-Beschreibung dieses Kaysers c. 3. ohngefähr in dem Jahr Christi 212. umbringen lassen, doch so, daß es den Nahmen hat haben müssen, als ob er von den Strassen-Räubern wäre ermordet worden. Vielleicht hat nun dessen Sohn Pompejanus, welcher damals wie es scheinet, in Wißbaden, als ein Kriegs-Mann, unter dem obersten Befehlhaber Januario, in Besatzung gelegen, in diesem seinem todten Vatter, den er etwan einen Deum domesticum, Haus-Gott, und einen Geneum oder Genium sanctum, einen heiligen Schutz-Geist, vielleicht GENETOrem oder Genitorem

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Gottfried Anton Schenck: Geschicht-Beschreibung der Stadt Wißbaden. Franckfurt am Mayn: Johann Benjamin Andreä, 1758, Seite 100. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Schenck_Wiesbaden_100.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)