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er gezogen wurde. So habe er ihm den Imperial als Unterpfand zurückgelassen, bis er den Rubel bringe. Wie er mit dem Rubel wieder kommen sey, hab er den rechten Kaufladen nimmer gefunden, und an allen Ständen gefragt: „wem bin ich einen Rubel schuldig?“ so habe dieser da gesagt, er sey derjenige, und sei’s auch, und habe ihm auch den Rubel abgenommen, aber von dem Imperial wolle er nichts wissen. Wollt ihr ihn jetzt gutwillig herausgeben oder nicht?“ Als aber der Polizeisergeant die Umstehenden fragte, und die Umstehenden sagten: ja der Musketier habe an allen Kaufläden gefragt, wem der Rubel gehöre, und dieser habe bekannt, er gehöre ihm, und habe ihn auch angenommen, und daran geklingelt, ob er probat sey. Als der Polizey-Hauptmann das hörte, so gab er den Bescheid: „habt ihr euern Rubel bekommen, so gebt dem Soldaten auch seinen Imperial zurück, oder man petschiert euch euren Stand mit Lattnägeln zusammen, und ihr werdet zwischen euren eigenen Brettern eingeschachtelt und eingeschindelt, und könnt ihr alsdann lang Hunger leiden, so könnt ihr auch lang leben.“ Das sagte der Anführer der Polizeywache, und wer dem Musketier für einen Rubel einen Imperial herausgeben mußte, war der Kaufmann.

Merke: Fremdes Gut frißt das eigene, wie neuer Schnee den alten.


Rettung einer Officiersfrau.


Es muß manchmal recht wild und blutig in der Welt hergehen, daß die edle Denkungsart eines Menschen bekannt werde, den man nicht drum ansieht.

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Johann Peter Hebel: Schatzkästlein des rheinischen Hausfreundes. Tübingen 1811, Seite 286. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Schatzkaestlein_des_rheinischen_Hausfreundes.djvu/294&oldid=- (Version vom 1.8.2018)