Seite:Schatzkaestlein des rheinischen Hausfreundes.djvu/175

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.


Aber sechs curiose Gesellen standen um ein Feuer herum, und der Mephistopholes war auch da. Allerley wunderbares Geräthe lag umher, und zwey Tische lagen gehauft voll funkelnder Rößleins-Thaler, einer schöner als der andere. Da merkte der Fremde wie er daran war. Denn das war eine heimliche Gesellschaft von Falschmünzern, so alle Fleisch und Bein hatten. Diese benutzten die Abwesenheit des Zwingherrn, legten in seinem Schloß ihre verborgene Münzstöcke an, und waren vermuthlich von seinen eigenen Leuten dabey, die im Haus Bericht und Gelegenheit wußten; und damit sie ihr heimlich Wesen ungestört und unbeschrieen treiben konnten, fiengen sie den Gespensterlärmen an, und wer in das Haus kam, wurde so in Schrecken gesezt, daß er zum zweytenmal nimmer kam. Aber jezt fand der verwegene Reisende erst Ursache, seine Unvorsichtigkeit zu bereuen, und, daß er den Vorstellungen des Wirths im Dorf kein Gehör gegeben hatte. Denn er wurde durch ein enges Loch hinein in ein anderes finsteres Gehalt geschoben, und hörte wohl, wie sie Kriegsrecht über ihn hielten, und sagten: „Es wird das Beste seyn, wenn wir ihn umbringen.“ Aber Einer sagte noch: „Wir müßen ihn zuerst verhören, wer er ist, und wie er heißt, und wo er sich herschreibt.“ Als sie aber hörten, daß er ein vornehmer Herr sey, und nach Koppenhagen zum König reise, sahen sie einander mit großen Augen an; und nachdem er wieder in dem finstern Gewölb war, sagten sie: „Jezt steht die Sache schlimm. Denn wenn er vermißt wird, und es kommt durch den Wirth heraus, daß er ins Schloß gegangen ist, und ist nimmer herausgekommen, so

Empfohlene Zitierweise:
Johann Peter Hebel: Schatzkästlein des rheinischen Hausfreundes. Tübingen 1811, Seite 167. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Schatzkaestlein_des_rheinischen_Hausfreundes.djvu/175&oldid=- (Version vom 1.8.2018)