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noch theils / in ihren Landtaflen / diesen Ort / sampt seiner Zugehör / als ein absonderlich Ländlein. Einer sagt / daß es da ein Stifft habe. Theils geben Wettin dem Herrn Churfürsten zu Sachsen: wie dann auch Laurentius Peccenstein, in Theatro Saxon. part. 2. fol. 33. Zörbick / vnd Wettin / ein Churfürstlich Ampt / vnd Hauß / seiner Zeit denen von Crossig gehörig / nennet. Es mögen aber vielleicht zweyerley Wettin seyn.


Wilster.

Andreas Angelus schreibet / im 16. Capitel seiner Holsteinischen Stätt-Chronick / daß von diesem / im Lande Stormarn gelegnem / Stättlein / das gantze Refier vmbher die Wilster-Marsch genennt werde; selbiges aber vom Wasser Wilstria, oder Wilster / daran es ligt / den Nahmen habe; so auß dem Cudensee entspringet / vnd erstlich in die Störe / vnd folgends / mit derselbigen / in die Elbe streichet. Jonas von Elverfeld schreibet also:

Ante alias culto quoque Wilstria floret agello,
Cui fluvius nomen nobile Wilstra dedit.

Er Angelus meldet ferner / daß Graff Gerhard zu Holstein / vnd Stormarn / diß Nahmens der Erste / (Etliche schreibens seinem Vatter zu) dieses Stättlein mit Stattrecht bewidmet habe / wie auß folgenden Versen zu sehen:

Oppida Cimbrorum qua libertate fruuntur,
Quicquid habent juris, commoda quaeque tenent:
Haec quoque concessit tibi Wilstria blanda Gerhardus,
Optimus Holsatiae Stormaria que Comes.

Dieweil dieses Wilster am sümpfigen Ort liget / so hats / zum Wappen / bekommen einen Karpfen / im Wasser stehend / vnd darüber das Nesselblat / welches sonst deß Hertzogthumbs Holstein Wappen ist. Es gehört aber solches Stättlein / mit dem gantzen vmbligenden Marschlande / dem König in Dennemarck / so die Keyserischen Anno 1627. einbekommen. Anno 1645. hat sich der Schwedisch Obrist Helm Wrangel / nach Eroberung deß Landes Ditmarsen / Heyde / Meldorff / vnd Brunßbüttel / sampt derselben Schantzen / sich auch dieses Wilster bemächtigt; worüber Er ferners auff die starcke Schantze zu S. Margarethen geruckt / vmb Glückstatt zu blocquiren; wie in Tomo 5. Theatri Europaei, fol. 724. stehet.


Wintzenburg / oder Wintzenborg /

Ein Bergschloß / nicht weit von Lambspring / im Bistumb Hildesheim gelegen / darzu eine Graffschafft gehörig ist / von welcher in der offtangezogenen Braunschweigischen Chronick / am 141. Blat / also stehet: Im Jahr 1152. ist die gewaltige Graffschafft Wintzenburg an das Stifft Hildeßheim kommen / welches also zugangen: Graff Herman von Wintzenburg hatte / an seinem Hofe / einen vom Adel auß Schwaben / oder / wie Etliche wollen / auß Beyern / der wohnete für der Burg. Weil Er aber ein sehr schön Weib hatte / machte sich Graff Herman / in abwesen deß vom Adel / zu seinem Weib / zwang dieselbe dahin / daß Sie / wider ihren Danck / seinen Willen thun muste. Als nun der Ritter wiederumb zu Hauß kam / vnd von seiner Frawen / was fürgelauffen / mit klagender Stimme berichtet ward / gedachte Er sich / an dem Grafen / der gestalt zu rächen / daß Kindes Kind davon solte zu sagen wissen. Weil Er aber in Gnaden war / vnd in deß Grafen Gemach

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Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 236. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_236.jpg&oldid=- (Version vom 23.1.2023)