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einen Schild / oben weiß / vnd vnten rot / hat. Der Rath bestehet zum halben Theil / von alten Geschlechten der Statt / vnd den Gelehrten; zum halben Theil aber von Kauffleuten; vnd sitzen darinn 12. Burgermeister / so entweder deß Ritterstands / oder Geschlechter / oder Doctores seyn: Vnnd wirdt kein Handwercksmann in den Rath genomen: sie haben auch ein solches Gesatz / das Vatter vnd Sohn / so wol auch 2. Brüder / zugleich nit können im Rath seyn / noch gekohren / oder erwöhlet werden: Verstirbt aber deren einer / oder verzeihet sich / mit Wissen vnd Willen deß Raths / so mag man den andern / wann er deß Stands würdig / wol zu Rath kiesen. Es hat diese Statt grosse Freyheiten (vnnd gebrauchen sich ihres Rechts / die Statt Rostock im Mechelburgischen / die von Reval in Liffland / vnd andere HanseeStätt mehr: vnd gehen daher vil Apellationes, von den Seestätten / hieher: So hat sie ein zimliches Gebiet / vnd neben den Geistlichen Gütern etliche Stättlein vnd Aembter / oder Vogteyen / deren in disem Tractat gedacht wird; Item das Schloß Ritzerow / vnd andere mehr: Vnd werden ir 103. Dörffer / so sie in allem haben solle / zugeschrieben: Daher auch ihr heutiger ReichsAnschlag / monatlich ist 21. zu Roß / vnd 177. zu Fuß / oder an Gelt 960. fl. Vnd wechselt sie auff den Reichstägen / im Sitzen / vnd Stimme geben mit der Statt Wormbs / ab / also daß eine Statt einen Tag / den andern die andere / den Vorsitz hat. Man rechnet von hinnen nach Hamburg / wegen der waldigen sümpfigen Oerter / die man vmbgehen muß / gegen Mitternacht werts / 10. Meil Wegs / stracks zu aber seyn es kaum 8. Meilen. Sihe von deme was gesagt / vnd anderm mehr / den gedachte Werdenhagen / nit allein an angezogenem Ort / sondern auch an vilen andern seines grossen Wercks / von den HanseeStätten; Item Annream Angelum, in der Holsteinischen StättChronick / cap. 1. Munsterum lib. 5. Cosmogr. c. 406. Johan. Petersen in der Holsteinischen Chronick / an vnderschiedlichen Orten / deß Hermanni Bonni, vnd Hansen Regkmanns / Lübeckische Chronicken / Cyriaci Spangenbergs Manßfeldische Chronick / c. 232. f. 274. b Ioh. Limnaeum de Jure publ. Imp. Romano. Germanici lib. 7. c. 30. (allda er vnder andern auch den Sibrandum, welcher von der Statt Lübeck / der Hansee- vnd ReichsStätte Jurib. publicis geschrieben / anziehet); Besoldum in Thes. Pract. lit. L. Lübisch Recht (von welchem auch Ernest. Cothm. vol. 1. resp. 38. n. 58. seq. f. 133. zu lesen / Joan. Steinwich. de Juribus Civit. th. 13. vnd die / so von den Stätten geschrieben / als Nicol. Reusnerum, Matth. Dresserum,vnd andere mehr / die im 1. vnd 2. Thail deß Teutschen Raißbuchs / p. 369. seqq. vnnd p. 196. angezogen worden seyn: Item Herm. Conringium in exercit. de Urbibus Germ. th. 93 et 124. C. Ens, in delic. apodem. per Germ. p. 251. seqq. P. Bertium lib. 3. Comment. rer. Germ. p. 593. seqq. Joh. Micraelium, in der Vorrede deß 1. Buchs seiner Pommerschen Historien / vnnd hernach an denen 29. 204. 205. 244 vnd 261. Blätern; vnnd andere Scribenten / als Crantzium, Chytraeum, etc. mehr / vnnd darunder auch die Braunschweigische Chronik / p. 142. 163. 168. 172. 179. 206. seq. vnd an mehr Orten / in welchen Schrifften auch zu lesen / was sich allhie denckwürdiges zugetragen hat; davon zum theil auch oben allbereit Meldung geschehen. Wir wollen zum Beschluß / allein noch etliche Geschichten / auß den jetzt erwehnten Scribenten / vernehmen: Als / daß diese Statt An. 1181. vom Käyser Friderico I. belagert / vnd zum Reich gebracht worden; die aber offtgedachter Hertzog Heinrich der Löw wider einbekommen / nach dem er Bardewick zerstöret hatte; deme sie Graff Adolph auß Holstein wider entzogen / vnnd diesem hernach solche die Dänen genommen; wie oben allbereit hievon Anregung geschehen. Im 1209. Jahr ist Lübeck / biß auff 5. Häuser gar außgebrant / davon die Strasse daselbst / noch heutiges Tages / die vyffhuse (fünff Häuser) genennet wird. An. 1226. haben die von Lübeck ire Pottschafft geschickt / an Käyser Friderichen den Andern / vnd sich wegen der grossen Vberlast / vnd Tyranney der Dänen / (dann Hertzog Waldemar zu Schleßwik / hernach König in Dänemarck / Lübeck mit Beding eingenommen / vnd solche in die 24. Jahr behalten) hoch beklagt / vnd

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Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 158. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_158.jpg&oldid=- (Version vom 20.11.2016)