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ist obgebachter Herzog Heinrich der Low zu Sachsen / von welchem / wie auch oben gesagt / dieses Lawenburg / oder Löwenburg / den Nahmen hat / auß seinem Exilio wider zu Lande kommen / vnnd sich dieses Lawenburgs / vnd anderer ihm entzogener Ort / Anno 1189. bemächtigt; deßwegen er dann bey deß Käysers Sohn / König Heinrichen dem Sechsten / auch in Vngnade kommen; vnd da er bey ihme außgesöhnt / ward ihme vnder anderm auch aufferlegt / daß er Lawenburg schleiffen solte / welches er aber hernach nicht gethan; vnnd ihme daher newe Feindschafft gemacht / also / daß er folgents / wie vmb andere Orth / auch vmb dieses Lawenburg wider kommen ist; ob es wol der newe Hertzog in Sachsen / obgedachter Hertzog Bernhard / Anfangs im Jahr 1192. vergebens belagert hatte. König Waldemar in Dännemarck / diß Namens der Ander / vnd Siegreiche zugenant / so Anno 1241. gestorben / als er Holstein / vnd andere Länder herumb / in seinen Gewalt gebracht / hat es für schimpflich gehalten / daß allein dieses Lawenburg / daran er sich offt gemacht / als vnüberwindlich / übergangen werden solte; daher er es belagert / vnnd endlich mit der Condition bekommen / daß er den gefangenen Graff Adolphen von Holsteins (der Lawenburg zuvor / obgedachtem Hertzog Heinrichen dem Löwen / dieses Königs Schwehern / entzogen / vnnd besessen) ledig lassen solte; so auch geschehen: Vnd hat sich der Graff in seine Graffschafft Schawenburg begeben / vnd dem König die Holsteinische Länder / neben Lawenburg / hinderlassen; wegen welches Lauenburg er / der Graff / mit obgedachtem Hertzog Bernharden zu Sachsen / ein Zeitlang zu streiten gehabt. Vnnd hat dieses Bernharden Sohn / Hertzog Albrecht der Erste zu Sachsen / hernach das Schloß Lawenburg / als gemelter König Waldemar / auß seiner dreyjährigen Gefängnuß erledigt worden / nach langwüriger Belagerung / wie auch Möllen / Ratzeburg / vnd andere Ort / so die Dänen biß daher mit Gewalt inngehabt / erobert / vnd hergegen den Königlichen Statthalter in diesen Landen / Graff Albrechten von Orlamund / der zu Swerin gefangen sasse /loß gelassen. Vnd also ist dieses Lawenburg auff die Herzogen in NiderSachsen kommen / die es noch besitzen. Lundorpius lib. 11. contin. Sleid. setzet p. 96. ein sonderbares denckwürdiges Exempel / von zweyen geitzigen Kornhandelsleuten allhie / welche / wegen ihres Geitzes vnnd Vortheils / so sie mit dem Kornkauff getriben / An 1571. von Gott / vnd der Obrigkeit hart gestrafft worden seyn. Anno 1627. hat der General Tilly Lawenburg eingenommen. Folgends ist es / wie auch hieoben angedeutet worden / in Schwedische Hand gerathen / die noch An. 1647. die Zöll allhie continuirt / vnnd vom Schiffpfundt Eysen ein halben Reichsthaler / vom Last Korn anderhalb Reichsthaler / von 1. Tonnen Saltz 12. Schilling / vnd von 1. Tonnen Häring / eben so vil / genommen haben; wie indem 5. Theil deß Theatri Europ.f. 1385. a. stehet.


Leha /

Ein schöner vnd reicher Marckt / bey der Weser / an einem fruchtbaren Ort gelegen / vnnd der Statt Bremen / zur Landvogtey vnnd Schloß / Bederhoßen gehörig; welches Schloß nicht allem mit einem Graben / vnnd Wall / verwahret / sondern auch mit einem Zeughause / vnd stätiger Besatzung / versehen ist / vnd vnder ihme 7. Pfarren / vnd bey 19. Dörffer hat / vnd vor Zeiten / eine Herrschafft / oder Herrligkeit / genant worden ist.

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Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 153. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_153.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)