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inter Frisiae minoris Insulam, Oceani Iaevitiâ olim à continente avulsam, quae Norrdstrandia vulgò appellatur, et Frisiae Eydorensis, seu Eyderstadiae Chersonesum, quae inter Heveram et Eydorum fluvium, versus meridiem et occasum, à continente, ad quatuor milliaria in mare porrigitur, et Incolarum frequentiâ, agri fertilitate, pastione pecudum ubberimâ, Eydorique fluv. navigabilis, et piscosi, commoditate, vicinis Frisorum Provinciis antecellit), item Adriannm Romanum, in Theatro Urbium pag. 108. (welcher sagt / es lige Husem im Ländlein Eydorstatt / oder Eiderstatt / so zum Hertzogthumb Schleßwick gerechnet / vnd klein Frießland genant werde); vnd Herman. Latherum J. U. D. der von Husem bürtig gewesen / in seinem herrlichen Buch / de Censu, pag. 687. Jetziger Zeit gehört diese Statt Herren Hertzog Friederichen zu Holstein / auff Gottorff; dessen Fraw Mutter / Fraw Augusta / König Friederichs deß Andern in Dännemarck Tochter / allhie viel Jahr lang ihren Wittumbs Sitz gehabt / vnnd erst Anno 1639. den 5. Febr. allda gestorben ist. Im Jahr 1645. sein die beyde Schantzen bey Husem / mit stürmeter Hand / von den Schweden erobert worden.


Itzeho / Itzehoa / Idshoa.

Von dieser Statt schreibet Andreas Angelus, in seiner Holsteinischen StättChronick / vnder anderm / also: Wannen der Name Itzeho seye / kan ich nicht wissen. Was aber den Erbawer dieser Statt anlanget / haltens etliche darfür / daß sie Hertzog Luderus,oder Lotharius, Hermanni Bilungi Sohn / Hertzog in Sachsen / Graff in Holstein / Stormarn / Ditmarschen / Wagrien / vnd Staden / zur Zeit Käyser Otten deß Dritten / gebawet habe. Wie dann dieser Meynung auch ist Herr Heinrich von Ranzawe / Königlicher Dännemärckischer Statthalter in dem Hertzogthumben Schleßwick / vnnd Holstein / welcher / in seinenr Encomiis Urbium Holsatiae, hievon also schreibet:

Bellingo Duce Saxoniae munita Ludero
Sum, quando Caesar tertins Otto fuit.

Graff Adolph in Holstein / diß Nahmens der Vierte / hat ihr / im Jahr 1233. sehr auffgeholffen / in dem er sie mit Wälden etc. reichlich begabet / vnnd mit StattRecht bewidmet: Vmb welche Zeit sie auch mit einem gewaltigen Graben ist befestiget worden: Dessen Sohn Gerhardus / diß Nahmens der Erste (Etliche nennen ihn vnrecht Burchardum) / hat das JungfrawenCloster daselbst gestifftet / in welchem er auch / sambt vielen andern Fürstlichen Personen / hernach begraben worden. Es liget aber Itzeho in der alten Graffschaft Stormarn / am Wasser Störa / davon das gantze Land vmbher Stormaria genennet wird. Hertzog Woldemar zu Schleßwick / diß Nahmens der Ander / als er wider Graff Adolphen den Dritten in Holstein / kriegete / vnd der Graff gegen Hamburg entweichen muste / rückete der Hertzog fort/ vnnd eroberte Itzeho / neben andern mehr Stätten / in Wagria / vnd Stormaria. Als hernach / zur Zeit Adolph deß Vierten / Graven in Holstein / die Dännemärcker diese Statt überzogen / einen newen Wall darfür auffwurffen / vnd eine Brücke über die Störa zu ihnen hinein macheten / vnnd sie mit Gewalt davon stürmen wolten / da sagt man / daß die Störa / zweymal in einem Tage / sich so hoch erhaben / daß sie an die Brücken heran gangen / dieselbe eingerissen / die Bürger also geschützet / vnnd den Dännemärckern den Weg verlauffen habe. Derselbe Tag war der neheste Tag nach Mariae Geburt / welcher noch / biß auff den heutigen Tag / bey ihnen genant wird der Bürger Tag. Dieser Statt Wappen / oder Insiegel / ist eine Burg von zween Thürmen / in derer Mitten ein Nesselblat stehet.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 147. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_147.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)