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die Vormundsherren / so die Sachen der Vormundschafften tractiren / vnd dann die vier Herren / welche die angebrachten Schuld- vnd Injurienklagen erörtern / geordnet. Der Rath aber thut dem gemeinen Statt- vnd Policeywesen fürstehen / das Kirchen-Ministerium vnd die Schule bestellen / in peinlichen vnd andern Verbrechungen mit Inquisitions-Processen / in fürkommenden Bürgerlichen Sachen aber summarisch verfahren. Hat auch einen besondern Burggrafen / welcher zu dreyen mahlen deß Jahrs / jedes mahl vier Wochen lang / die ordentlichen peinlichen Gerichte hält vnd übet.

Hierneben seynd die Fürstlichen Gerichte / oder judicialia officia auffm Berge / deß Schultessen / vnd im Thale deß Saltzgräfen / der OberBornmeistere / vnd Nachgeordneten / welche alle vnd jede vom Rathe erwehlet / vnd vom Herrn Erzbischoffen bestettigt werden. Wie weit nun deß Raths Botmässigkeit vmb die Statt herumb gehe / ist in einem VertragsBriefe Ertzbischoffs Ernesti, An. 1499. beschrieben.

Der Fürstl. Schöppenstuel hat 8. Assessores, Jurisperitos, welche nicht alleine die offentliche hochpeinliche Gerichte beym Rolande / neben dem Schultessen / vnd / in bestimbten Zeiten deß Burggraffthumbs / deß Raths Burggrafen besitzen /vnd demselben sonst nach Gelegenheit fürfallender Sachen / Beystand leisten / vnd Gerichtliche Actus verrichten helffen; sondern auch als ein Juristen Collegium auff die Ihnen zugeschickte Acten vnd Fragen / nicht allein ins Ertzstifft Magdeburg / sondern auch in andere nahe vnd weite Lande / de jure respondiren / vnd Vrtheil fassen.

Die Lufft bey dieser Statt ist gesund vnd bequem / zumal weil sie gegen Mittag mit Hügeln vnd hohen Feldern vmbgeben / gegen Norden aber ist die gegend etwas niedriger / daß demnach die gesunde Nordwinde die Gassen zimlich durchwehen können / wird auch durch den Hallrauch vom Saltzsieden die Lufft nit wenig gereiniget. Wiewol nicht zu läugnen / daß in den allgemeinen Landsterben wol ehe in einem Jahre in drey / vier oder 5. tausent verstorbene Menschen bey dieser Statt gezehlet worden.

Das Lob dieser Statt nach dem / was zumal in geruhigen friedsamen Zeiten darinnen zu befinden / hat in einen Protheum oder wandelbaren einzigen Verß / von eilff einsylbigen / vnd einem zwosylbigen Wörtlein (welcher 39916800. mal / vnd wenn noch zwey einsylbige Wörter zum Anfange deß Pentametri darzu kommen / 6227020800. mal zu verändern / also daß / wann vom Anfange der Welt täglich 3000. variationes von 3. Personen geschrieben würden / dieselbe doch An. 1625. da dieser Verß gemacht / damit noch nicht fertig worden wären) zusammen gefast / der anfangs gewesene Archidiaconus zu Halle / hernach F. E. Magd. Hoffprediger / jetzo Churf. Sächs. General Superintendens, Professor, vnd Consistorialis zu Wittenberg / Herr D. Paulus Röberus. Der Verß / mit hinzu gethaner Außlegung / ist dieser:

Lex. Dux. Jus. Sal. Far. Pons. Mons. Merx. Pax. Ibi. Grex. Vox.
Nunc Sunt
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Lex. Die Lehre deß Göttlichen Worts / Psal. 1. v. 2. welche rein vnd reichlich in den Früh- vnd Nachmittagsstunden täglich zu Halle gehandelt wird / also das zum wenigsten alle Wochen 23. alle Jahr 1200. Predigten in vnd bey der Statt geschehen.

Dux. Der Ertzbischoff zu Magdeburg / Primas in Germanien / so allda residiret / jetzo Herzog Augustus zu Sachsen / dessen Fürstl. Durchl. zum 49. Ertzbischoffe erwehlet / vnd An. 1638. introduciret worden.

Jus. Das ist das höchste Gerichte im Ertzstifft / welches man die Cantzley nennet: darnach das Rathhauß; die Fürstl. Schulteissen- vnd Thalgerichte / vnd deß Raths Burggraffthumb.

Sal. Die vier Saltzbrunnen im Thale / dieser Statt sonderbares von GOtt verliehenes Kleinod.

Far. Der gute Ackerbaw vnd Viehzucht / Wiesewachs vnd Gartenwerck / in vnd ausser der Statt.

Pons. Die vnterschiedene Stein- vnd höltzerne Brücken / über den berühmten Saalstrom / welcher zur Fischerey von allerhand Gattung / zur Holtzflösse außm Voigtlande vnd Thüringen / zu Getreidig- Walck- Schleiff- Oel- Würtz- Brett- Pulvermühlen

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 118. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_118.jpg&oldid=- (Version vom 30.12.2022)