Seite:Saxoniae Inferioris (Merian) 015.jpg

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melden / daß diß Land fast 8. Meilen in der Länge / vnnd 5. in der Braite, theils / daß es in der Länge / an dem Oceano, bey 28. tausent Schritt habe / vnnd halb so brait seye; darinnen 21. grosse Pfarren / vnd die Insel Busen / ligen: Gräntze mit Holstein von Morgen; von Mittag hab es die Elb / vnnd das Land Stormarn; vom Abend das Meer / oder die NoordSee / daran sie / über der Elb / herwohnen; vnd von Mitternacht die Eyder / vnd Jutland: Lige gar tieff zwischen den Wassern / in den Sümpfen / vnd Pfützen; daher es auch so viel Mühe / vnd Bluts gekostet / biß endlich diß Land / wie oben gemeldet / vom König Friderico II. den Hertzogen von Holstein / vnd den beeden Graven Anthonio, vnd Johanne, von Oldenburg / Vatter vnd Sohn / Anno 1559. vnter das Joch ist gebracht worden; davon Hamelmann in der Oldenburgischen Chronick / part. 3. cap. 14. fol. 377. seqq. Meigerius in Nucleo Histor. lib. 71. cap. 3. fol. 38. der letzten / oder Ulmischen edition, vnd andere mehr / vnd von den vorigen Kriegen der Holsteiner / mit den Diethmarsen / in den Jahren 1322. den 1. Julij (dabey 12. Fürsten / vnd 2000. andere / ja / wie Theils wollen / der gantze Adel / gar viel Fürsten / vnd fast alles Volck geblieben seyn sollen); Anno 1403. vnd 1600. da es allezeit über die Holsteinischen / vnnd zum theil auch Dänischen / heßlich außgegangen / Johann Peters / in der Holsteinischen Chronick / vnd andere mehr / vnnd auch vnten die Beschreibung der Statt Meldorff / zu lesen seyn. Es hat dieses Land vor Zeiten aigne Graven gehabt / nach deren Absterben / es ein weil Dännemarck / ein weil Holstein / vnnd ein weil dem Ertzbischoff zu Bremen / gehuldet / vnd doch diesem letzten / als ein Volck / so für die Freyheit gestritten / keinen Gehorsamb gelaistet; wie hievon beym Ubbone Emmio lib. 2. Rerum Frisicarum (der die Dithmarsen zu einem Friesischen Volck machet) / vnd beym Georg. Braunen / im 5. Theil seines Stättbuchs / zu sehen. Nach dem nun / wie obgemeldt / dieses Land endlich Anno 1559. vnderthänig gemacht worden / so hat man es gleich getheilet / also / daß der Theil / so gegen Mittag ligt / oder das Sudertheil / darinn Meldorff / dem König; der Nordertheil aber / oder das Land / so gegen Mitternacht ist / vnnd darinn das Stättlein Heide / sambt dem Flecken Lunden / den Hertzogen zu Holstein worden / vnd der Zeit Hertzog Friederichen auff Gottorff / gehörig ist. Es gibt darinn viel Vieh / vnd Fisch / gute Waide / Wiesen / vnd fruchtbare Felder / gegen dem Gestade / vnd auff Holstein zu; aber wol im Lande findet man entweder einen vnfruchtbaren sandigen Boden / oder Pfützen / oder Holtz. Hat keine rechte vmbmauerte Stätte / vnd seind die fürnembste obernandte Orth / Meldorff / Heide / vnd Lunden / so von den Scribenten Stättlein genant / anderswo aber nur für offne Marcktflecken gehalten werden; wie auch Brunßbütel / (so Anno 1627. die Käyserischen einbekommen) vnd die Flecken Hemminckstede / oder Henstede / vnd Tielebruck oder Tillebrücke / seyn. Sonsten hat es gar vil Dörffer im Lande / vnd gedencket Helduaderus eines Orths / den er Tellinckstätt nennet. Zum Wappen führet es einen gantz geharnischten Reiter / auff einem weissen Pferde / in einem roten Felde.


VI. Das Hertzogthumb Mecklenburg belangende / so hat solches Lande D. David Chytraeus lib. 1. Chron. Saxon. p. 40. gar aigentlich / vnnd mit fleiß / beschrieben / vnd seine Gräntzen gesetzt / da er dann / vnder anderm sagt / daß bey Schönhusen / nicht weit von Fredland / vnd der Statt Stargard / der March Brandeburg / deß Landes Pommern / vnd deß Mechelburger Landes / Gräntzen seyen. Vor vhralten Zeiten / ehe die Wenden hieher kommen / sollen deß Ptolemaei Pharadini, oder Pharodeni, oder Wariner / so Teutsche gewesen / neben den Cavionibus, vnd andern Teutschen / in diesem Lande gewohnet haben. Als aber / in ihren gewaltigen Zügen / diese Länder an Leuthen entblöst worden / so haben sich allgemach die Slaven / oder Wenden / so grewliche Abgötter gewest / hieher gesetzt. Petrus Lindebergius schreibet / in seiner Rostochischen Chronick / lib 1. c. 3. daß / gleich wie Vandalia ein Theil deß Teutschlands; also seye Mechelburg / ein Theil Vandaliae, gegen Niedergang der Sonnen / das eusserste

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Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 15. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_015.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)