Seite:Saxoniae Inferioris (Merian) 014.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Holland / Westphalen / vnnd dem Stifft Vtrecht / in dasselbe gesetzt hat. Es wird von[WS 1] dem obbeschriebenen Lande Holstein (mit welchem es Theils vermischen) gegen Abend / durch das Wasser Suentin abgeschieden / welches / nahend Kiel / in selbigen Meerbuesen fällt; da die OstSee auff acht Meil Wegs / biß an die Insel Femern / das Wager-Land beschliesset / allda ein Horn machet / vnd / zu sich / das von Lübeck kommende Wasser Trave nehmen thut. Man will / daß Wagrien in der Länge nahend 12. vnnd in der Braite 5. oder 6. Meilen begreiffe. Pontanus sagt / daß die Holsteinische Fürsten zwar der andern Länder / aber dieses Landes Wappen nicht führen; wiewol die Schilde zu erkennen geben / daß / vor Zeiten / vnd noch / Wagrien einen Ochsenkopf zum Wappen habe / vnd gegen Morgen mit dem Fluß Trave / vnd der OostSee / vmbgeben werde; darinnen die Stätte / Lübeck / Lutkenburg / Oldesloh / Plöne / Oitin oder Eutyn / Oldenburg oder Altenburg / Niestatt oder Newstatt / vnd Segeberg / ligen thäten. Andere setzen in der oberwenten Länge / zwischen Oldeslo / vnd dem Dorff Grotenbrot / vnd in der besagten Braite / vnnd Lande Wagrien / die Stätte / vnnd Orth / Lübeck / Rheinfeld oder Reynefeldt / Oldeßlo / Segeberg / Ploene / Nienhuys / Heiligen Have oder Hilgenhave / Borch oder Borg in Femeren / Oldenborgh / Oytin / vnnd Arensböcke: Darzu Werdenhagen / Preze / vnd Grob / thut; der (wie ingleichem Petreus, in seiner Holsteinischen Chronick /) auch part. 3. de Rebuspub. Hanseat. cap. 11. fol. 244. seqq. Von den alten Herren dieses / vnd deß Meckelburger Landes / so allein die gedachte Trave voneinander scheidet / nämblich den Wendischen Fürsten / vnd dem Sonnenbild / so die Wenden / in dem Walde / bey gedachtem Oldenburg / Nahmens Prono / angebettet haben / vnd anderm mehrerm /zu lesen.


Was Drittens das Land Stormarn betrifft / so schreibet jetztgedachter Werdenhagen / an erwehntem Orth / fol. 244. b. also / A Gamma ad Albim, et Bilva, usque ad fluvium Stoarium, sive Stoer / decem milliaria complectens, dicitur Stormaria, in cujus ditione, et territorio, sita est Hamburgum. Theils sagen / es habe dieses Land 7. Meilen in der Länge / vnd Braite / darinnen seyen die Stätte / Wedel / Crempe / Itzeho / Glückstatt etc. Vielerwehnter Pontanus schreibet / es lige dieses Land zwischen den Wassern Elbe / Bille / Stör / vnd Schwale / vnd gehe biß an die Trave; darinnen sich befinden / Hamburg / Wedel / Elmehorn / Crempe / Itzeho / vnnd Bramstätt: Führe zum Wappen einen weissen Schwanen / vmb dessen Halß ein güldene Cron gehe. Vnd dieses darumb / dieweil dieses Land schier voller Pfützen / vnd Lachen / vnd zum grösten Theil / wegen deß Wassers Anfall / vnd Vngestümmigkeit / mit Wällen / vnnd Dämmen / verwahret seye: Graf Heinrich von Holstein / der vmbs Jahr 1421. gestorben / hab sich am ersten einen Herrn in Stormarn nennen lassen.


Endlich schreibet von dem Vierten Theil deß Hertzogthumbs Holstein / nämblich dem Lande Ditmarsen / Matth. Quade / in Teutscher Nation Herrlichkeit / p. 408. also: Dietmarsen ist gelegen stracks im Eingang der Cimbrischen halb Insul / auff der Westerseiten / beneben Holstein / am Einfluß der Elb / vnd endet sich am Fluß der Eider / welcher Schleßwick hievon abscheidet. Ligt also an der Teutschen See / welche ihm weit vnd brait offen stehet / in welcher ihme die Insulen HeilichLand / vnnd Busen / angräntzen. Henricus Ranzovius, in Cimbr. Histor. sagt / Diethmarsen hängt fast an Holstein / vnd ist ein dichtes Land mit ihm / gelegen zwischen der Teutschen See / vnnd dem Osterschen Meer. Nach dem die Inwohner vom Friderico II. König in Dännemarck / vnd Johann / vnd Adolpho / Hertzogen zu Holstein / in dreyen Schlachten / überwunden worden / seind sie dem König / vnd beyden Hertzogen / zu Fuß gefallen / haben ihnen Trew / vnd Huldigung gethan / alle Jahr von einem jeden Acker Lands einen Thaler / vnd dabey die halbe Ernd ihnen verheissen. Biß hieher besagter Quade. Andere

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: voll
Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 14. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_014.jpg&oldid=- (Version vom 4.5.2018)