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Johann Rist / so in Holstein wohnet / schreibet / in seinem Kriegs- vnd FriedensSpiegel / daß Anglen / vnd Schwantzen / Länder seyen / vnder das Hertzogthumb Schleßwick gehörig: Der Strand / seye ein fruchtbare Insel in der NordSee gelegen / welche / im Jahr nach Christus Geburt 1635. als die erschröckliche Wasserflut die Holsteinische Länder betroffen / vberauß grossen Schaden erlitten / in dem ihre Teiche sind zurissen / vnnd verwüstet / ihre Aecker mit saltzen Wasser überschwemmet / ihre Häuser hinweg getrieben / vnd eine grosse Anzahl Menschen / vnnd Viehe / in dieser Insul jämmerlich ersoffen: Eyderstätt sey ein sehr schönes / vnd fruchtbares Land / welches schier einer Insel gleiche / darinn so gute Käse gemacht werden / daß sie vielmals den Holländischen nichts bevor geben: Der Stapelholm sey ebenmässig ein fruchtbares / vnd kornreiches Land / zu Eyderstätt gehörig. Es habe vnderschiedliche Seen / als den MeckerSee / BarmerSee / Bergenhosemer See, welche Seen / durch kunstreiche Mühlwercke / trucken zu machen / mit Teichen / vnd Dämmen / zu verwahren / sie hernachmals zu besäen / sich etliche Brabänder / für etlichen Jahren / haben vnderstehen dörffen. Andere melden / besagtes Eiderstätt / werde auch KleinFrießland / vnnd die Inwohner am Meer / von dem gesaltzenen Boden / Marsi genant; daher auch Theutomarsia, nicht von den Marsis, wie Theils wollen / sondern von dem tieffen Erdreich / so saltzecht vom Meer ist / den Nahmen habe. Von der Stritigkeit zwischen Dännemarck / vnd Holstein / wegen deß Hertzogthumbs Schleßwick / sihe Chytraeum in Contin. Chron. Saxon. p. 716. seqq. Limnaeum de Jure publ. Imp. Rom. Germ. lib. 5. cap. 9. vnd sonderlich Pontanum de Rebus Danicis, hin vnd wider / der auch im 9. Buch / von deß Käyser Sigismunds Bottschafft deßwegen beschehen / handelt / vnd sein Käyserliches Diploma (darinn er das Hertzogthumb Schleßwick / sambt dem Dänischen Walde / der Insel Alse / vnnd der Landschafft Friseheiden / jure directi, et utilis Dominii, An. 1424. den Dänen zugesprochen / p. 571. seqq. setzet. Siehe vnten Hadersleben. Vnd sagt Er / lib. 7. pag. 343. Daß König Abels in Dännemarck hinderlassene Wittib / Fraw Mechtild / geborne Grävin von Holstein / alle brieffliche Sachen / oder Epistolarum monumenta, so die Vandalos, vnd Nordalbingos angegangen / verbrennt habe / damit solche ihren Brüdern / den Graven zu Holstein / vnd ihren Nachkommen / nicht schädlich weren; von welchen also verbranten Originalien / gleichwol noch vidimirte Copien / oder beglaubte Abschrifften übrig seyen / die vom Papst Alexandro, dem König Christophoro I. so besagtem Abeli succedirt / bekräfftiget worden / daß sie / an statt der Originalien / seyn solten. Es wolten / mit der Zeit / die Holsteiner / daß Schleßwick zwar ein Dänisches / aber Erblehen / were / als wie die Lehen im Röm. Reich / so auff deß verstorbenen Kinder erbten: Aber die Dänen sagten / es gehöre Schleßwick aigenthumlich zu Dännemarck / vnd seye ein Personal Lehen: So endlich verglichen worden. Vnd schreibet gedachter Pontanus am 723. Blat / in den Geschichten deß 1580. Jahrs / also: Ottoniae,in Fionia, publico in Foro, An. 1580. tres Principes Holsatiae, ac Slesvicensium Duces, honorem, ob Fimbriam feudo donatam, Ducatumque Slesvicensem libero allodio traditum, Regibus Superioris seculi debitum, nec tamen omnibus solenni ritu exhibitum, sed à Regis Christophori Bavari temporibus, ejus nominis ultimi, annis circiter 140. neglectum, oportunè, consultoque, demum Frederico II. concordes deferunt, facto promisso, ut Regem Danorum injuriarum vindicem agnoscerent, ipsum in hostibus propulsandis, bellove impetendis, consulerent; jussi adversus rebellantes, suppetias eidem mitterent, et denique hostis, quicunque Dano declaratus sit, idem Holsato inimicus haberetur, et vice versa. Sihe von dieser Dänischen Lehens Gerechtigkeit über Schleßwick / auch Helduaderum, einen Schleßwicker / part. 2. Sylvae Chronolog. Circuli Baltici, p. 208. 236. 321 vnd sonsten hin vnd wider / der ingleichem die ordenliche Succession der vorigen Hertzogen zu Schleßwig / part. 1. c. 18. setzet, Von dem Schleßwickischen weyland gewesten Bistumb aber / sihe vnden die Beschreibung der Statt Schleßwick.

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Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 10. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_010.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)