Seite:Saxoniae Inferioris (Merian) 006.jpg

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ein streitbares Volck / vnd diesem Ertzstifft also vnderthan / daß es gleichwol schier frey / ob es schon von den Ertzbischöffen offt vberzogen / vnnd hart gestrafft worden ist. Sie haben keine Statt / leiden auch keine Schlösser / vnd sein gewaltige Säuffer. Auff diese VVorstenses, folgen die Hadelers / ein stoltzes Bauernvolck / so sich prächtig in den Kleidern hält / die sie auch zu ihrer Arbeit anlegen; daher man sagt /es sey kein Bauer in Hadeleria, oder Hadelia. Ein Theil dieses Landes / gegen Mitternacht / bey dem Außgang der Elb / ist vorhin Sächsisch Lauenburgisch gewesen; jetzt aber Hamburgisch / die das Schloß Rizebüttel / vnd das newe Werck / oder Pharum, da haben: Das übrige / darinn das Schlößlein / vnd Stättlein Atterndorff / das Haubt dieses Landes / an dem Wasser Medem / vnd nahend der Elb / gelegen / ist noch Sächsisch / wiewol es noch vor wenig Jahren / gleichsam frey gewesen: Der letzte / vnnd kleine Theil aber / von diesem Lande Hadeleria, ist deß Stiffts Bremen / so da das Schloß / vnd Dorff Nyenhuß wo die Osta in die Elb kompt. Auff diese Hadelerios, folgen die Kedingii, oder das Kedinger Land; vnd auff dieses das Altland / oder Oltland / so sehr schön / vnd voller Gärten / von 3½. Teutscher Meilen in der Länge / biß nach Boxtehud / oder Buxtehud / welche Statt / sambt dem gedachten Lande / Ertzbischoflich Bremisch ist. Die Haubtstatt ist Staden. Von der Gelegenheit dieses Bremischen Landes / vnnd desselben Fruchtbarkeit / berichtet man / daß das mittere Theil / zwischen Stade / vnd Bremen / durch welchen die Kauffleuthe gebräuchlich zu raisen pflegen / rauh / vngebawt / von Sand / vnnd Pfützen / vnfruchtbar / vnnd mit Heyde besäet seye: Deßwegen man dann dieses Stifft ins gemein / einem außgebraiten Mantel vergleiche; dessen 2. vordere Theil / oder Außfäll / wann man an beeder Flüsse der Elb / vnnd Weser / Gestad über sich raiset / mit sehr fruchtbaren Aeckern / vnd Waiden / als mit einem Sammet / oder Taffet / gezieret; die übrige Braite aber von schlechtem Faden / oder Hanff / gewircket seye. Von denen in solchem Lande gelegenen vornemsten Orthen / als Stade / Boxtehude / Voerden / Hornborg / Freyburg oder Friburg / Langenwedel etc. / wird vnten / gehöriger Orten / gehandelt. Der newe Meteranus gedencket auch lib. 44. im Jahr 1627. deß Passes Schlinck / im Bremischen / an einem Morast gelegen. Wie es mit erster Occupir: vnd wider Abtrettung dieses Ertzstiffts / durch die Schwedischen / daher gegangen / vnd wie es / auffs new / von den Schwedischen / wider eingenommen worden; davon seyn die Schwed- vnd Dänische außgelassene Schrifften / oder Manifesten / auch die Relationes, vnd das Theatrum Europaeum, zu lesen. Nunmehr gehört solches der Königin auß Schweden / Vermög deß General Friedens-Schluß / als ein ReichsLehen / (jedoch die Statt Bremen außgenommen) erblich zue; also / daß Ihre Königl. Majestät sich eine Hertzogin zu Bremen schreiben dörffen. Vnnd ist auch selbiger Cron zugleich die Gerechtigkeit eingeraumt worden / so den leztern Ertzbischöffen zu Bremen zugestanden / an das Capitul / vnd dessen Dioecesin zu Hamburg; aber dem Hauß Holstein / wie auch der Statt / vnnd Capitul zu Hamburg / ihre respektivè Rechten / Privilegien / Freyheit / Verträg / Besitzungen / vnd gegenwärtiger Zuestand / in allem vorbehalten; der Gestalt / daß die 14. Dorffschafften / in den Holsteinischen Aembtern zu Trittow / vnnd Rheinbeck / Herrn Friederichen / Hertzogen zu Hollstein / Gottorff / vnd dessen Nachkommen / verbleiben sollen. Von dieses Ertzbistumbs Reichs Anschlage / ist die continuatio Itinerarii Germaniae cap. 1. p. 10. zu sehen. VVehnerus, vnnd die Nürnbergische Repartitio, im Jahr 1650. gemacht / setzen monatlich einfach an Gelt 688. fl. dann die Statt Bremen der Zeit ihren absonderlichen Anschlag / namblich jedes Monat 16. zu Roß / vnd 32. zu Fuß / oder 320 fl. hat.


III. Von dem Bistumb Halberstatt (dessen monatlicher ReichsAnschlag ist 432. fl. schreibet Melchias Nehel / in Chronographia Decennali, vnd daselbsten / in Beschreibung des Stiffts Halberstatt / vnder anderm / also: Es gehören zu solchem

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Saxoniae Inferioris. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1853, Seite 6. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Saxoniae_Inferioris_(Merian)_006.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)