Seite:Sankt Andreasberger Bergfreiheiten von 1681 Seite 06.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

geleits Zu ewigen Zeiten gefreÿet seÿn; Es sollen auch alle die sich gewesentlich dahin wenden, und niederlaßen oder sonst die Bergwercke bauen werden, um Schuld die daselbst nicht gemacht, mit keiner Gerichts Hülffe Zur bezahlung gezwungen, geängstet, auch nicht auff gehalten oder gehemmet werden; Es soll auch einen Jeden auff solche Unsere Bergwercke alle Nohtdurfft Zu führen, Zu tragen, Zu treiben und bringen, und darzu Vertrieben freÿ vergönnet und Zu gelaßen seÿn auch für Jedermänniglichen freÿ, sicher und Unverhindert bleiben, auch sollen die selbigen so dem Bergwercke Zu gute Nohtdurfft Zu führen, treiben tragen werden, und ob Gott der allmächtige /: wie Zu verhoffen :/ durch seine milde Göttliche Gnade das Bergwerck fündig machen, daßman Ertz treffe und bauen würde, so wollen