aber die Selbstherrin über die Triebe.
So sieht man fürs erste aus der zügelnden Tätigkeit der Mäßigung,
daß die Vernunft Selbstherrin über die Triebe ist.
und klar ist, daß die Vernunft über beide herrschen kann.
daß wir uns zwar zu den verbotenen Speisen hingezogen fühlen,
aber die Freuden, die sie verheißen, verabscheuen?
Nicht deshalb, weil die Vernunft die Gelüste beherrschen kann?
Ich für meinen Teil glaube es.
kurz, nach mancherlei, uns vom Gesetz verbotenen Speisen gelüstet,
dann enthalten wir uns doch wegen der Übermacht der Vernunft.
durch den enthaltsamen Verstand gehemmt und umgebogen,
ebenso alle Regungen des Leibes durch die Vernunft.
daß der Seele Gelüste nach Schönheitsgenuß unterdrückt werden können?
weil er durch die Vernunft die Wollust besiegte.
unterdrückte er doch durch die Vernunft den Stachel der Triebe.
sondern auch alle andern Begierden.
„Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Weib
noch irgendeiner Habe deines Nächsten!“
wir dürfen uns nicht gelüsten lassen,
glaube ich, euch noch viel überzeugender beweisen zu können,
daß die Vernunft über die Begierden herrschen kann
wie auch über die Triebe,
die der Gerechtigkeit hindernd im Wege stehen.
oder Schlemmer oder Säufer umgewandelt werden,
wenn nicht die Vernunft offenbar Herrin über die Triebe wäre?
sofort sein eigenes Wesen,
sollte er auch geldgierig sein.
Er borgt den Bedürftigen ohne Zins,
auch wenn er das Darlehen wegen des Siebentjahres verlieren sollte.
so läßt er sich vom Gesetz infolge der Vernunft beherrschen
und hält auf den abgeernteten Feldern keine Ährenlese
Paul Rießler: Altjüdisches Schrifttum außerhalb der Bibel. Filser, Augsburg 1928, Seite 702. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Riessler_Altjuedisches_Schrifttum_ausserhalb_der_Bibel_702.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)