brachten wir ihn in den Garten Eden,
damit er ihn hüte und pflege;
aber sein Weib brachten sie am achzigsten Tag,
und hernach kam sie in den Garten Eden.
Wenn sie ein Knäblein gebiert,
dann soll sie sieben Tage in ihrer Unreinheit bleiben,
entsprechend den ersten sieben Tagen,
und dreiunddreißig Tage soll sie im Blut ihrer Reinigung bleiben;
sie darf nichts Heiliges anrühren,
noch das Heiligtum betreten,
bis sie diese Tage, die bei einem Knäblein geboten sind, hinter sich hat.
entsprechend den ersten zwei Wochen, in ihrer Unreinheit
und sechsundsechzig Tage im Blut ihrer Reinigung verbleiben;
im Ganzen sollen es achtzig Tage sein.
denn er ist heiliger als die ganze Erde,
und jeder darin gepflanzte Baum ist heilig.
die Satzungen für diese Tage angeordnet:
Sie darf nichts Heiliges berühren noch das Heiligtum betreten,
bis jene Tage für einen Knaben und ein Mädchen zu Ende sind.
alle Tage beobachten.
waren Adam und sein Weib sieben Jahre im Garten Eden, ihn pflegend und ihn hütend.
Wir gaben ihm Arbeit und lehrten ihn die richtige Pflege.
dabei war er nackt, ohne es zu wissen und sich zu schämen;
er hütete den Garten vor Vögeln,
wilden Tieren und vor dem Vieh.
Er sammelte seine Früchte und aß;
den Rest davon legte er für sich und sein Weib beiseite
und legte so einen Vorrat an.
am siebzehnten Tag des zweiten Monats,
kam die Schlange und näherte sich dem Weib.
Da sprach die Schlange zum Weib:
Hat Gott euch ein Verbot gegeben?
Ihr dürfet von keinem Baum im Garten essen?
Gott sagte: Esset von allen Früchten der Bäume im Garten!
Dann sagte aber Gott:
Esset nicht von den Früchten des Baumes mitten im Garten
und rührt ihn nicht an,
sonst müßt ihr sterben!
Paul Rießler: Altjüdisches Schrifttum außerhalb der Bibel. Filser, Augsburg 1928, Seite 547. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Riessler_Altjuedisches_Schrifttum_ausserhalb_der_Bibel_547.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)