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Caput I.
Wie durch Abschaffung allerhand Gelegenheiten eine Feuers-Brunst vorzukommen.

1. Auff daß nun zufoderst und für allen Dingen die Gelegenheit zu Feuers-Brunsten verhütet werden möge / so sol ein jeder in seinem Hause die Brandmauren / Feurstette / Camine / Schorsteine / Darren / Brenn- Schmelz- und Back-Ofen / Aesen / Ferbekessel / Brandtwein-Blasen und alle andere dergleichen gefährliche Oerter und Gerethschafften / auch das Brau-Hauß solcher gestalt anlegen und behutsamlich verwahren / daß kein Schade noch Anzündung dahero zubesorgen.

2. Derobehueff dann selbe / bevorab die Schorsteine / nicht von Holtz / Brettern oder Zaunwerck gemachet / sondern mit Steinen auff- und die Schorsteine aus dem Tache geführet werden sollen.

3. Auch sollen die Becker an jhren Backöfen kein höltzern Stenderwerck haben / noch die Rauchlöcher hinten oder oben / sondern forne außgehen lassen /

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Rat der Stadt Hannover: Revidirte Feur-Ordnung der Stadt Hannover. Georg Friederich Grimmen (Druck), Hannover 1681, Seite 5. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Revidirte_Feur-Ordnung-Hannover_1681.djvu/5&oldid=- (Version vom 1.8.2018)