Rat der Stadt Hannover: Revidirte Feur-Ordnung der Stadt Hannover | |
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Fendrichs Thür sich anfinden / und ohne eintziges Geschrey und unnöthigen Tumult von dem Haubtman / welcher von einer Compagnie zu der andern zu gehen hat / in guter Ordnung stellen lassen / die von der Weissen Fahne an der Osterstrasse / die von der Rothen an der Marcktstrasse / die von der Grünen oder Kömelung Strasse an das freye Marckt / die von der Gelben aber oder Leinstrasse an das Holtzmarckt / auch allda von uns / durch unsern Haubtman / Riede- und Baumeister Ordre erwarten. Die vier Corporalschafften aber / so dem Feuer am negsten / als eine zur rechten / die ander zur lincken / eine forne / und eine hinten / sollen gerade zum Feuer eilen / und zur helffte den Ort an beyden Seiten des Zutrits besetzen / daß kein unnützes / viel weniger unbekantes verdächtiges Gesindel / zu und eindrenge / die andere helffte aber den Ort öffnen / und das Feuer in guter Ordnung dämpffen / biß andere von fernen Orten auff unser Befehl werden dazu kommen / und sie verstärcken oder ablösen.
3. Allermassen dann ein Corporal sambt 2. Mußquetirern vom Steinthor / so die Wache haben / imgleichen 2. Mußquetirer von Ægidien Thor und 2. vom Leinthor alsofort zu dem Feuer sich sollen wenden / und imfall es von der Bürgerschafft noch nicht geschehen / daselbsten posto fassen / biß der Lieutenant / sambt andern Stadt-Soldaten / so die Wache nicht haben / wird dazu kommen / derobehueff / dann diese letztere / nach dem das Feuer kund worden / ohngesäumet an des Lieutenants Thür / bey ernstlicher Straffe sich sollen einfinden /
Rat der Stadt Hannover: Revidirte Feur-Ordnung der Stadt Hannover. Georg Friederich Grimmen (Druck), Hannover 1681, Seite 17. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Revidirte_Feur-Ordnung-Hannover_1681.djvu/17&oldid=- (Version vom 1.8.2018)