Ferdinand II.: Abtruck / Einer Käyserlichen Declaration. So Ihre Käyserl: May: wegen deß Geistlichen vorbehalts / beym ReligionsFrieden / unnd daher rührenden restitution, der Geistlichen Gueter herauß kommen lassen / auch nachzutrucken anbefohlen | |
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vnd dem Religion Frieden derogirende erklärung / dasselbige zu Wege zu bringen / sich so hefftig bemühetten.
Demnach aber von diesem Decreto, nichts im ReligionFrieden stehet / sondern demselben vielmehr zuwieder / solches auch dem Cammergerichte niemals insinuirt, noch irgend eine Zeit darauff gesprochen vnd erkendt / vielweniger ad usum gebracht worden / auch ohne bewilligung der Catholischen Stände / weil es eine derogation des ReligionFriedens ist / so in dem ReligionFrieden selbsten / höchlich verbotten / nunmehr keine Krafft haben mag / Erstgedachte Catholische Stände auch / daß solches jemahln in ordentliche Reichsberahtschlagung gezogen / viel wenniger das Sie darin gewilliget hetten / nichts wissen wollen / Deßwegen dann vnsere löbliche Vorfahren / auff vielfältiges anhalten / solches Decreet, oder dessen Inhalt / dem ReligionFrieden / nicht einverleiben / noch der Cammer insinuiren lassen wollen / sondern solches auff sich selbst stehen / Entgegen aber den ReligionFried / in allen seinen Clausuln vnnd Articuln, confirmiren, bestetigen vnnd beschweren lassen / Alß hat es hierbey billig auch sein verbleibens / Vnd konnen Wir auch vnseres theils / wegen dieses angezogenen Decrets, auß dem Inhalt des ReligionFriedens / nicht schreiten.
Ferdinand II.: Abtruck / Einer Käyserlichen Declaration. So Ihre Käyserl: May: wegen deß Geistlichen vorbehalts / beym ReligionsFrieden / unnd daher rührenden restitution, der Geistlichen Gueter herauß kommen lassen / auch nachzutrucken anbefohlen. Johan Hallervord, Rostock 1629, Seite 30. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Restitutionsedikt_VD17_3-626243N.pdf/35&oldid=- (Version vom 1.8.2018)