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2. Güldene Bulle / auch Prophan- und Religion- nebenst dem Münster Oßnabruggischen Frieden[1] / auch andere Reichs-Gesetze zu Observiren. 2. Keine Schriefften wider obgemelten Frieden / in Truck zu gestatten / dieselbe zu Cassiren und die Auctores zu bestraffen.

Wir sollen und wollen auch die Güldene Bull mit der in deme zu Münster und Oßnabrugk uffgerichteten allgemeinen Reichs Friedenschluß uff den achten Electoratum enthaltener extension, nach Inhalt erstberührten Friedenschlusses den Frieden in Religion- und Prophansachen / den Landfrieden sampt der Handhabung desselben / wie auff dem zu Augspurg im Jahr 1555. gehaltenem Reichstag auffgerichtet / angenommen / verabschiedet / und verbessert / auch in denen darauff erfolgten Reichs-Abschieden wiederholt und Confirmirt worden / sonderlich aber obgemelten Münster- und Oßnabr. Friedenschluß / und Nürmb. executions recess,

wie auch insonderheit Alles das jenige / was bey nechst vorigem Reichstag zu Regenspurg[2] verabschiedet und geschlossen worden / und bey künfftigen Reichstägen ferner vor gut befunden und geschlossen werden möchte / gleich wer es dieser Capitulation von Worten zu Wort einverleibt / stet / vest / und unverbrüchlich halten / handhaben / und darwider Niemand beschwehren /

auch nicht gestatten / daß wider die in Reichs-Abschied Anno 1555. einverleibte Executions Ordnung[3] directè vel indirectè[4] gehandelt werde / deßgleichen sollen und wollen Wir auch andere deß H. Reichs Ordnungen und Gesetzte / so viel die dem obgemelten annommenen Reichs-Abschied in 1555. Jahr zu Augspurg auffgerichtet / und mehrerwehnten Friedenschluß nicht zu wider seynd / Confirmiren / erneuern / und dieselbe mit Rath und Consens

Unser und deß H. Reichs Churfürsten / Fürsten und anderer Ständen / wie daß deß Reichs Gelegenheit zu jederzeit erfordern wird / bessern / zu mahlen auch diejenige / so sich / gegen jtzt ermelten Friedenschluß und darinn bestättigten Religion-Frieden / als ein immerwehrendes Band zwischen Haupt und Gliedern / und den Gliedern unter sich selbst / zu schreiben / oder icht was in offentlichen Truck herauß zu geben / (als dardurch nur Auffruhr / Zwytracht / Mißtrawen / und Zanck im Reich angerichtet wird) unternehmen würden oder solten / gebührend abstraffen / die Schrifften und Abtruck Cassiren / und gegen die Authores so wol als Complices, wie erstgemelt / mit Ernst verfahren / auch alle wider den Friedenschluß eingewente protestationes & contradictiones, sie haben Namen wie sie wollen / und rühren woher sie wollen / nach Besag erstgedachten Friedenschluß / verwerffen.


  1. gemeint ist der Westfälische Friede
  2. Gemeint ist wohl der Reichstag von 1653/1654, dessen Ziel die Verhandlung von beim Westfälischen Frieden offengebliebenen Fragen war, siehe hierzu den Artikel in der Wikipedia: Jüngster Reichsabschied
  3. gemeint ist die Reichsexekutionsordnung
  4. wörtlich direkt oder indirekt, sinngemäß dem Buchstaben oder dem Geiste der Exekutionsordnung