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reue, alsdann die Strafe ihm erlassen seyn solle. [1] Der Weiberraub war äußerst häufig. In weniger als funfzig Jahren wurden allein drey Königstöchter gewaltsam entführt. [2] Ehemänner, die ihrer Gattinnen überdrüssig waren, verschmähte Liebhaber, eifersüchtige Stiefmütter und Nebenbuhlerinnen verläumdeten die Unschuld, welche sogar Otto der Erste an seiner einzigen Tochter durch einen Zweykampf mußte rechtfertigen lassen. [3] Dazu kamen die häufigen Streifereyen der Normänner, Hunnen, Saracenen, wobey die Weiber wie andre Beute fortgeschleppt wurden.

In solchen Zeiten wird es schon Tugend, des allgemein Bedrängten zu schonen, und der Beystand, den einige Wenige der gekränkten und wehrlosen Unschuld leihen, giebt diesen den höchsten Anspruch auf allgemeine Verehrung, so wie auf die besondere des weiblichen Geschlechts. Wer also in diesen Zeiten die Geraubte befreyete, die Bedrohten und Angeklagten mit Gut und Leben schützte, der weigernden Schamhaftigkeit schonte, der war ein sittlich ausgezeichneter, ein edler Mann, in Beziehung auf sein Betragen gegen die zärtere Hälfte der Menschen.

Folglich gab es unstreitig bereits in diesen Jahrhunderten einige Helden, deren Muth von sympathetischen


  1. S. Alexander history of Woman T. 1. Fabliaux et Contes du douxieme et troisieme Siecle par le Grand. T. II. p. 354.
  2. Schmidts Geschichte der Deutschen. Drittes Buch 7tes Kap. Meusels Geschichte von Frankreich: Allgemeine Welthistorie Th. 35. S. 139. 151.
  3. Schmidt a. ang. O. im 10ten Kap.