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man würde sehr Unrecht haben, in einer poetischen Idee, die vielleicht die Veranlassung zu den Gerichtshöfen der Liebe gegeben haben mag, bereits eine förmlich eingerichtete und geordnete Gesellschaft zu suchen. [1] Man führt einen Gerichtshof der Liebe an, der gegen das Ende des zwölften Jahrhunderts von Maria Gräfin von Champagne zu Troyes soll gehalten seyn. Man will sogar die Erkenntnisse dieses Tribunals kennen. [2] Allein die ganze Nachricht beruht auf der Autorität eines italiänischen Manuscripts vom Jahre 1408, welches die Akademie della Crusca in ihrem Wörterbuche anführt, das wir gar nicht weiter kennen, und dem viel frühere Schriften vorausgegangen waren, worin man unter dieser Form dialektische Erörterungen über die Liebe vorgetragen hatte.

Es ist möglich, daß hin und wieder Gesellschaften zusammengetreten sind, die, nach Art der heutigen Akademien der Dichtkunst, unter dem Vorsitze eines Fürsten, oder einer Dame von Stande, welche die schöne Kunst beschützten, gewisse Aufgaben festgesetzt, und die beste Ausführung derselben in Versen mit ausgelobten Preisen belohnt haben. Da der gewöhnliche Gegenstand der Dichtkunst damahls Liebe


  1. Dieß thut der Präsident Rolland, Recherches sur les prérogatives des Dames chez les Gaulois, sur les cours d’amours etc. à Paris, 1782. Herr Klüber hat, meiner Einsicht nach, mit Unrecht dieser höchst unkritischen Kompilation sein Vertrauen geschenkt. Uebers. von St. Palaye T. II. 260.
  2. Crescimbeni della volgar poesia. Memoires de la vie de Petrarque par l’Abbé de Sade in den Noten.