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für einander, an deren Stelle in der Folge der Zeit Zärtlichkeit, auf Achtung gegründet, getreten ist.


Fünftes Kapitel.
Berichtigung der gewöhnlichen Begriffe über die Seelenliebe.

Nach den bisherigen Bestimmungen muß es mir nicht schwer werden, die gewöhnlichen Begriffe über die Seelenliebe zu berichtigen.

Es ist ausgemacht, daß einzelne liebende Aufwallungen gegen eine Person von verschiedenem Geschlechte ohne alle Mitwirkung des Körpers, ja sogar der Geschlechtssympathie der Seele, Statt finden können. Aber davon spricht der große Haufe nicht, wenn er einem Verhältnisse zwischen beyden Geschlechtern den Nahmen der Seelenliebe beylegt: er spricht von zärtlicher Anhänglichkeit und von Leidenschaft.

Versteht man unter diesem Nahmen jene engeren gesellschaftlichen Verhältnisse zwischen zwey Personen von verschiedenem Geschlechte, die unter dem Nahmen des Hofmachens, oder auch der liaisons d’ esprit bekannt sind: Verbindungen, die sich auf wechselseitige Eitelkeitsgewährungen, und eine bald tändelnde, kosende, bald geistige Unterhaltung gründen und beschränken; – so mögen immerhin hierbey gröbere Begierden des Körpers schweigen: die feineren werden demungeachtet mitwirken, und nie wird man einem solchen Verhältnisse barer Selbstheit den Nahmen der Liebe beylegen dürfen.