Basilius von Ramdohr: Venus Urania. Ueber die Natur der Liebe, über ihre Veredelung und Verschönerung/Erster Theil | |
|
Bilder des Großen, Starken, Ungewöhnlichen, Unermeßlichen verschafft; – und durch so manchen Nebenzug auf die Sinnlichkeit meines Körpers und meiner Seele wirkt, – selbst da, sage ich, werde ich bey der Zusammenhaltung dieser Darstellungen mit denen von zärterer Art die verschiedene Wirkung auf mein Gemüth deutlich fühlen.
Ein reguläres Prachtgebäude, – ein Kopf der Juno in der Villa Ludovisi, (das Ideal der Großheit der Formen,) eine Darstellung Gottes vom Psalmisten, oder von Michael Angelo, das Chaos oder der Teufel von Milton, der Heldenvater von Corneille, – wirken auf mich ein Anstaunen. Meine Einbildungskraft kann nicht weiter! Ich überlasse mich in einer Art von Ohnmacht der außer sich wirkenden Kräfte meines Gemüths, der Erhöhung meines Geistes. Und doch liegt in jeder ästhetischen Darstellung spannender Gegenstände noch so manches, wodurch meiner Zartheit geschmeichelt wird.
Jedes rein spannende Bild, das mich wonnevoll reitzen soll, setzt daher, wie schon bemerkt ist, immer die Bedingung zum Voraus, daß entweder unser Charakter im Ganzen, oder eine gewisse Stimmung unsers Gemüths gerade eine Vervollständigung unserer leidenden Stärke erwarte. Wir müssen darauf vorbereitet seyn, Seelenerhöhung zu mögen. Darum haben so wenig Menschen dafür Sinn; – darum ist der Mann hauptsächlich dafür empfänglich; darum sind nur diejenigen unter den Menschen überhaupt dafür gemacht, welche durch Rohheit oder durch Leidenschaft oder durch Ausbildung an Anstrengung gewohnt sind, oder auch zur eigentlichen Begeisterung Anlagen haben; – darum darf man endlich im Gemählde diejenigen Schreckenscenen
Basilius von Ramdohr: Venus Urania. Ueber die Natur der Liebe, über ihre Veredelung und Verschönerung/Erster Theil. Georg Joachim Göschen, Leipzig 1798, Seite 165. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ramdohr-Venus_Urania-Band_1.djvu/165&oldid=- (Version vom 1.8.2018)