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die Rede, gegen welchen sich ein gewisser Herr von …dorf vielfältig vergangen haben sollte. Dieser Missethäter – unser Delinquent – sollte verurteilt sein, den Kopf und die rechte Hand zu verlieren. Aus Gnaden, hieß es in der Schrift, habe der Herr Markgraf dieses Urteil jedoch in lebenslängliche Haft auf der Freusburg umgewandelt.

Während der Vorlesung dieses Schriftstückes hatte der zu ewigem Gefängnis Begnadigte den Kopf langsam wieder vom Blocke emporgehoben. Das Aufstehen war ihm jedoch unmöglich. Fritz mußte ihn mit zwei anderen Männern anfassen und nach dem Wagen tragen.

Jetzt wurden dem Scharfrichter die zehn Konventionsthaler gereicht. Auch wurde ihm gesagt, daß er das sauer verdiente Schwert in seinem Wagen finden würde. Zugleich wurde ihm aber angekündigt, daß er sich wieder die Augen verbinden lassen und auf dieselbe Weise, wie er den Hinweg zurückgelegt hatte, nach seiner Heimat zurückkehren müsse.

Der Scharfrichter legte diesmal den ganzen Weg in seinem Wagen zurück. Die Fahrt dauerte vier Stunden. Als er ausgestiegen und seinen Augen die Binde abgenommen war, hatte er nur noch wenige Minuten zu gehen. Jedoch war über den gräßlichen Vorfall der Tag hingegangen. In seinem Wohnorte lag alles in tiefem Schlafe, als er dort wieder einzog. Nur seine eigene Familie war durch die Sorge wegen seines Ausbleibens noch wach erhalten worden.

Das Schwert, welches der Scharfrichter in seinem Wagen gefunden hatte, ist noch vorhanden.

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Heinrich Pröhle: Rheinlands schönste Sagen und Geschichten. Tonger & Greven, Berlin 1886, Seite 132. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Proehle_Rheinlands_Sagen_und_Geschichten.djvu/143&oldid=- (Version vom 1.8.2018)