Seite:Prodromos (Altenberg).djvu/142

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Von acht Uhr abends an beginnt die gesetzliche Totenstille in meiner Stadt und wehe, wer durch einen Laut sie störte!

Von acht bis neun ist es meinen geliebten Bürgern gestattet, sich für die heilige Nachtruhe vorzubereiten.

Jeder meiner Bürger hat ein staatlich verbrieftes Recht auf zehn Stunden Schlaf innerhalb 24 Stunden!

Im tiefen, von selbst endenden Schlafe liegt die Kraft des Leibes, der Seele und des Geistes meiner Bürger! Was sie an Kräften bei Tage hinopfern, zum Wohle der Gesamtheit, muss ihnen nachts unter staatlicher Garantie und Kontrolle ersetzt werden, damit ihr Lebenskapital sich nicht verringere, das ein Faktor des Gesamtwohles ist!

Die Gerichte werden ihre Tore schliessen müssen, denn der vollkommen ausgeschlafene Mensch ist sanftmütig und weise und fügt sich liebevoll von selbst in die Gesamtordnung ein!

Die Ärzte werden auswandern, denn der innerhalb 24 Stunden vollkommen ausgeschlafene Mensch bringt immer während der Nachtruhe alle Wunden wieder zur Verheilung, die seine Tagestätigkeit ihm etwa schlüge!

Es gibt keine unglückliche Ehe, denn der vollkommen ausgerastete Mensch, also auf der Höhe seiner geistig-seelischen Clairvoyancen, weiss zu wählen und zu warten, weiss Ideale aufrecht zu erhalten, und auch in Weisheit zu verzichten!

Franzensbad wird verödet liegen und Karlsbad

Empfohlene Zitierweise:
Peter Altenberg: Pròdromos. Berlin 1906, Seite 142. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Prodromos_(Altenberg).djvu/142&oldid=- (Version vom 1.8.2018)