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Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden

noch jemand andern von jhrentwegen zu thun gestatten. Vnd do Ihre Keys. Mayt. dero hohes Hauß vnd Assistirende / oder auch Ihre Churf. Durchl. vnd dero MitVerwandte / oder jemand / so in diesem Vertrag begriffen / vnnd sich mit gleicher Verpflichtung darein begiebt / mit thätlicher Handlung oder sonsten Vergewaltigung leiden / oder demselben das seine vorenthalten würde / Denselben wollen Ihre Käys. Mayt. vnd Churfürstl. Durchl. getrewe Hülffe / Rath vnd Beystandt / in krafft deß hierüber auffgerichteten gemeinen LandFriedens / ReichsOrdnung / vnd dieses Vertrags vnnd Friedenstands / sämptlich vnnd sonderlich leisten. Vnnd solle also dieses alles Käyserlich / Königlich / Churfürstlich / Fürstlich / Erbar / vnd vffrichtig / vest vnd kräfftig gehalten werden.

Vnd wenn nun dieser FriedenSchluß von den andern Geistlichen vnnd Weltlichen Chur: Fürsten vnnd Ständen / oder doch dem mehren Theil gleichsfalls beliebet vnnd bekräfftiget / sol er vmb deß Boni publici willen / als eine gemeine Reichsbewilligung gelten / auch von Ihrer Käys. Mayt. dero ReichsHoff:Raht / so wol dem Käyserlichen CammerGericht zu Speyer / tragenden Käyserlichen Ampts wegen / darauff jederzeit zu sprechen / anbefohlen werden. Gestalt dann Ihre Käys. Mayt. als das OberHaupt / sich darzu Käyserlich erkläret / Seine Churfürstl. Durchl. zu Sachssen / auch jhres theils daß solches geschehen möge / bewilliget / vnd dergleichen von denen / so diesen Vertrag annehmen / vnnd sich darzu verbunden / auch zu beschehen.

Vnnd sol auch Seiner Churf. Durchl. zu Sachssen / zu derselben vnd sämptlicher Augspurgischer Confessions Verwandten Stände gehörender Sicherung / der Herren Catholischen Chur: Fürsten vnnd Stände allerseits / oder deß mehren theils vnd was die Hohen Ertz: vnd Stifft belanget / zugleich der DomCapitul beliebung vnnd bekrefftigung dieses Vertrages originaliter ehistes vberschicket / auch hierinnen keinem Standt / er sey einer oder der andern Religion zugethan oder verwandt / einige Außflucht oder Verzügerung nicht verstattet / sondern eine durchgehende Gleichheit hierinnen gehalten / vnnd trewlich / Deutsch vnnd vffrecht in allem verfahren werden. Inmassen dann auch dessen von Käys. vnd Königl. Mayt. Seine Churf. Durchl. zu Sachssen / vnd dero Augspurgische Confessions-Verwandte MitStände hiermit Keyserlichen vnd Königlichen versichert seyn sollen.

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Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden. Dresden (Erstdruck), Frankfurt an der Oder (Nachdruck): Michael Koch (Nachdruck), 1635, Seite 33. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Prager_Frieden_033.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)