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Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden

andern Augspurgischen Confessions Verwandten Chur: Fürsten vnnd Stände / wann Sie dieses Friedens mit geniessen wollen / der Röm. Keys. Mayt. vnd denen Catholischen mit gesambter Hand vnd Zuthat / in Krafft dieses Vertrags vnnd Friedstands / auch auffgerichten gemeinen LandFriedens vnnd ReichsOrdnung / ohn allen Anstand helffen / auff maß vnnd weise / wie davon vnten bey der Execution des FriedenSchlusses mit mehrerm beredet worden.

Doch verstehet sichs in allwege / daß in dem nechst vorhergehenden Periodo gemeldeten Puncts der Restitution nicht gemeynet / auch nicht begriffen seynd die jenige Geist: vnnd Weltliche Gütter / so zwar Anno 1630. noch inn Catholischer Stände Händen gewesen / jedoch aber krafft vnterschiedener Puncten dieses FriedenSchlusses / den Ausgpurgischen Confessions Verwandten beliben sollen.

Dargegen sollen vnd wollen Ihre Käy. Mayt. vnnd sämbtliche Catholische Stände vnd dero Kriegs-Verwandte / auch hinwiederumb allen Augspurgischen Confessions Verwandten / Churfürsten / Fürsten vnd Ständen des Reichs / vnd dero Räthen / Dienern / LandStänden vnnd Vnterthanen / vnd ins gemein allen vnd jeden jhren Angehörigen / vberall niemand (als die so von der Amnistia excirpirt seyn) außgenommen / restituiren vnd einreumen / vnd gleicher gestalt die Vnterthanen von der Pflicht / die sie an einem oder anderm Ort geleistet / vnnd sich damit verwandt gemacht / loßzehlen / was von dero Churfürstenthümen / Fürstenthumen / Landen vnd Leuten / Vestungen / Schlösser / Pässen / liegenden Gründen / vnd aller Enden im Reich zustehenden Rehnten / Gülten vnnd Nutzungen / vnd allen Orten / wie die Namen haben / seiter Anno 1630. entstandener Vnruhe / nach Ankunfft des Königs inn Schweden auffs ReichsBodem / von allerhöchstgedachter Ihrer Käyserl. Mayt. dero assistirenden Chur: Fürsten vnnd Ständen / auch KriegsVerwandten occupirt gewesen / oder den Augspurgischen ConfessionsVerwandten / vermöge dieses Frieden Schlusses / bleiben sollen / vnd solches gleichsfals ohne demolirung oder zufügung vnnd gestattung einigs fernern vorsetzlichen Schadens / wie auch ohne abfürung Geschützes / oder anderer an denselben Oertern annoch befindlichen Mobilien, auch ohne erstattung auffgehobener Nutzung / erlittener Kriegs Schäden vnnd auffgewandter Vnkosten. Ausserhalb was jeder Theil an Stücken vnnd Munition, wie oben gemeldt / selbsten dahin geschafft oder mit sich gebracht.

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Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden. Dresden (Erstdruck), Frankfurt an der Oder (Nachdruck): Michael Koch (Nachdruck), 1635, Seite 17. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Prager_Frieden_017.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)