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Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden

daß die angeregte Vnterredung / vnnd mit Ihrer Keys. Mayt. allergnädigstem guten Einwilligen die Vergleichung desselben Puncten erfolge / Ihre Keys Mayt. Ihro selbst / vnnd Ihrem Keys. ReichsHoffRaht in einigem Stück / zumahl auch an Handhabung vnnd Execution dieses gegenwertigen Friedenschlusses / gantz nichts wolten gesperret noch entzogen haben.

Der Augspurgischen Confessions Verwandten ChurFürsten vnd Stände des Reichs Agenten vnd Procuratorn sollen am Keyserlichen Hoff / wann sie sich sonsten / wie die ReichsHoffRahts Ordnung mit sich bringt / gebürend legitimiren / vnd Ihrer Keys. Mayt. Verordnung / so der Agenten vnd Procuratorum halben / an dero Keyserlichem Hoff gemacht / gemeß verhalten / gleich wie bey der hochlöblichsten Keyser Maximiliani II. Rudolphi II. vnd Matthiæ Zeiten / vnweigerlich geduldet / vnnd in keinerley wege / vmb der Religion willen / angefochten werden.

So sol auch keine Sach durch die Röm. Keyserl. Mayt. vom Keyserlichen Cammergericht an Keyserlichen ReichsHoffRaht abgefordert / was einmahl am Cammergericht præveniendo Rechthengig gemacht / vnnd dahin gehörig ist / daselbst gelassen / vnd erledigt vnd vnwissend der sämbtlichen ReichsStände dem Cammergericht kein Keyserlich Gesetz gegeben werden.

In der Pfälzischen Sach /[1] als vber welche die Jahr hero viel grawsame Motus, Vnruhe vnnd Beschwerung vorgangen / haben die Churfürstl. Durchl. zu Sachssen instendig darauff gedrungen / daß dieselbe / so wol in puncto der ChurWürde / als der Landen / gäntzlich vnnd zu grunde möchte beygelegt vnd vertragen werden. Dieweil aber Weltkündig / es auch das hochlöblichste Churfürstliche Collegium zu Mülhausen Anno 1627. also befunden / das der proscribirte Pfaltzgraff Friederich[2] alles des Vnheils / so in Ihrer Keys. Mayt. ErbKönigreich Böheim / vnd folgends im Römischen Reich entstanden / ein Haupt Anfänger vnd Vrsacher / vnd Ihre Keys. Mayt. sampt dero höchstgeehrtem Hauß darüber in viel Million Schulden vnnd andere grosse Schäden kommen / auch theils Erbländer / wegen des auffgewandten KriegsVnkostens / dahinden lassen müssen / vnd daher von Ihrer Resolution, wie starck vnd eyferig auch Churf. Durchl. zu Sachssen sich darumb bemühet / nicht weichen wollen: Als sol es bey dem jenigen / so Ihre Keys. Mayt. wegen derselben Chur- vnd Lande / für Ihre Churf. Durchl. inn

  1. gemeint ist die Übertragung der pfälzischen Kurwürde auf Bayern, nach dem Friedrich V. von der Pfalz die Wahl zum böhmischen König angenommen hatte
  2. Friedrich V. von der Pfalz
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Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden. Dresden (Erstdruck), Frankfurt an der Oder (Nachdruck): Michael Koch (Nachdruck), 1635, Seite 14. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Prager_Frieden_014.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)