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Italien unter Friedrich I. sicher unter Heinrich VI. wieder verlassen zu sein[1].

Friedrich II. hat sich 1220 Papst Honorius III. aufs neue dazu verpflichtet, zur Erledigung der sizilischen Geschäfte ein eigenes Siegel zu verwenden, sowohl die Wachssiegel wie die Goldbullen sind unter ihm für das regnum und das imperium verschieden. Außer diesen Kanzleisiegeln gab es noch ein besonderes sigillum justitiae (S. 29) des sizilischen Großhofgerichts und seit der Einsetzung eines ständigen Reichshofrichters in Deutschland (1235) führt auch dieser ein eigenes Siegel, das zum ersten Male (1236) (I, Taf. 32, 5) nachweisbar ist (S. 180). Das deutsche Hofgerichtssiegel ist von da ab stets, auch unter den folgenden Herrschern von den Kanzleisiegeln verschieden.

Unter Friedrich II. finden wir für das Königreich Sizilien neben einem besonderen Wachssiegel (I, Taf. 27, 1. 2) eine Goldbulle (I, Taf. 27, 3. 4). Letztere ist auch in der ersten Zeit seines Zuges nach Deutschland (1212 9/7 BF 669) und zu Anfang des deutschen Aufenthaltes (1212 26/9 BF 671–673) neben dem Elektensiegel (I, Taf. 27, 5)[2] in Gebrauch gewesen.

Als römischer König führte Friedrich je zwei Stempel für Wachssiegelung und Goldbullierung. Der erste Wachssiegelstempel (I, Taf. 27, 6) blieb bis zur aachener Königskrönung (25/7 1215), der zweite (I, Taf. 28, 1) von da ab bis zur Kaiserkrönung (22/11 1220) in Benutzung. Und so verhält es sich auch mit den beiden Königsgoldbullen (I, Taf. 28, 2–5).

Nach der Kaiserkrönung ließ Friedrich II. einen Stempel für die Wachssiegel (I, Taf. 29, 1) und einen solchen für die Goldbullierung (I, Taf. 30, 2. 3) herstellen. Beide sind auch nach der Annahme des Titels „König von Jerusalem“ (9/11 1225) beibehalten worden, nur daß man im Siegelfelde „et Jerusalem“ nachstach (I, Taf. 29, 3; 30, 4. 5).

Ebenso wurde auch das Kaisersiegel für das Königreich Sizilien durch Nachstich gebrauchsfähig gemacht (I, Taf. 29, 4. 5), während man für die Goldbulle (I, Taf. 30, 6) den Avers der deutschen Kaiserbulle (I, Taf. 30, 4) benutzte, ließ man den Revers neu stechen (I, Taf. 30, 7)[3].

Nach Philippis Untersuchungen sind unter Friedrich II. Ausfertigungen für das Kaiserreich mit Stempeln der königlichen Kanzlei nicht besiegelt worden und nur, nachdem 1248 die sizilischen Stempel in den Kämpfen von Parma verloren gegangen waren, wurde eine zeitlang auch für das regnum unter dem


  1. Heinrich VI. führt als König und dann als Kaiser je einen Siegelstempel 1 und 2 (I, Taf. 23, 1. 2). Stempel 3 (I, Taf. 23, 3), an echter Urkunde, ist eine rohe Nachahmung von Stempel 2. offenbar später angebracht. Als 1195 Dez. 25 Heinrich die sizilische Königskrone erworben, ließ er zwischen 9. April und 20. Mai 1196 (St. 4988 und 4994) zu beiden Seiten der Sitzfläche des Thrones die Worte REX–SICIL auf Stempel 3 nachgravieren. Mit diesem Stempel hätte nun auch die Urkunde 1196 Juni 10 (St. 5003) besiegelt sein müssen, sie trägt aber das Siegel von Stempel 2. Die Schreiberhand ist in der kaiserlichen Kanzlei nicht nachweisbar, die Herstellung dürfte von Empfängerhand erfolgt sein. Bei Heinrichs VI. Anwesenheit in Worms (zwischen 16.–19. Juli 1195) wurde vermutlich dem Bischof von Worms ein Blankett mit Stempel 2 ausgehändigt. Das bis zu den Zeugennamen in Worms beschriebene Blankett blieb bis zur nächsten Anwesenheit des Kaisers in Worms (Juni 1196) bei dem Empfänger liegen, wo dann erst die Vollziehung durch Zufügung der Beurkundungszeugen und der Schlußstelle erfolgte. Vgl. II. 5. Beurkundung und Besiegelung.
    1. Stempel
    I, Taf. 23, 1
    2. Stempel
    I, Taf. 23, 2
    3. Stempel
    I, Taf. 23, 3
    4. Stempel
    I, Taf. 23, 4
    Während der ganzen Königszeit
    Kaiserzeit 1191 bis 1196 9/4 [1195 16,7, St. 4954] (Siegelfälschung an echter Urk.)
    [1196 10/6, St. 5003] 1196 20/5, St. 4994
    1197 28/7, St. 5071
  2. Ein Elektensiegel führte später auch König Wilhelm (I, Taf. 35, 3).
  3. Vgl. Philippi a. O. 61 f.
    König von Sizilien Römische Königszeit Deutsche Kaiserzeit
    Wachssiegel Goldbulle Elektensiegel Wachssiegel Goldbulle Wachssiegel Goldbulle
    1200 Aug.
    I, Taf. 27, 1. 2
    1212 9/7, 26/9
    I, Taf. 27, 3. 4
    1212 22/8, 5/10
    I, Taf 27, 5
    1. 1213/15
    I, Taf. 27, 6
    1. 1215
    I, Taf. 28, 2. 3
    Kaiserzeit 2. 1215/20
    I, Taf. 28, 1
    2. 1218
    I, Taf. 28, 4. 5
    1. 1221/25
    I, Taf. 29, 4
    1. 1221/25
    I, Taf. 29, 1
    1. 1221/25
    I, Taf. 30, 2. 3
    2. 1222/33
    I, Taf. 29, 5
    1246 Nov.
    I, Taf. 30, 6. 7
    2. 1226/50
    I, Taf. 29, 3
    2. 1245
    I, Taf. 30, 4. 5
Empfohlene Zitierweise:
Otto Posse: Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige Band 5. Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresden 1913, Seite 171. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Posse_Band_5_0171.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)