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gegen Ende des Jahres 1176, als sich die Reichskanzlei wieder auf italienischem Boden befand, vollständig aus ihr verdrängt wurde[1].

Spätere Urkunden mit aufgedrückten Siegeln, soweit mir deren Originale bekannt geworden, sind nachweislich nicht in der Reichskanzlei[2], sondern zum


selbst, die ja keineswegs erfunden ist, eben 1171 stattgefunden haben wird. Ficker, Beiträge 1, 24.

i) St. 4133 (Or. München). Angebliches Original von 1172 mit echtem Siegel, aber nach Stumpf erst Ende des 13. Jahrhunderts geschrieben. Fehlt im Titel das dei gratia, so mag das die Annahme stützen, daß das Stück nicht aus der Reichskanzlei hervorgegangen ist, aber absichtliche Abweichung ist das sicher nicht. Vergleichen wir nun aber weiter Protokoll und Zeugen mit St. 4132 von demselben Tage, das aber selbst nicht als Vorlage ausgereicht hätte, so wird gar kein Zweifel bleiben, daß jene einer echten Vorlage genau entnommen sein müssen. Ficker, Beiträge 1, 34.

k) St 4139 (Or. Altenburg verloren). Nach einem Faksimile bei Estor, Kl. Schriften 3, 368 Fälschung des 14. Jahrhunderts. Die Zeugen sind der Urkunde des Bischofs Udo von Naumburg 1172 (Cod. dipl. Sax. reg. I. 2, 385) entnommen, der Aussteller der letzteren Urkunde ist unter die Zeugen versetzt worden.

  1. Deutscher Empfänger Italienischer Empfänger
    Italienischer Beurkundungsort Deutscher Beurkundungsort Italienischer Beurkundungsort Deutscher Beurkundungsort
    St. 3615 (1152), 3618, 3623 (S. 146, Anm. 2a), 3626. 3648 (1152), 3649, 3652.
    3665 (1153), 3669, 3670.
    3709 (1155). 3705 (1155), 3710.
    3726 (1155), 3727, 3729, 3739 (wohl erst nach dem Jahre 1164 vom Empfänger hergestellt, niemals mit Siegel versehen, S. 146, Anm. 3b).
    3750 (1156) (Fälschung S. 146, Anm. 3d), 3752, 3758, 3759, 3759 (Fälschg. S. 146, Anm. 3e).
    3762 (1157), 3763, 3764, 3766, 3767, 3771–76, 3779.
    3795 (1158), 3796 (Fälschg. S. 146, Anm. 3f), 3799 (Fälschg. S. 146, Anm. 3g), 3801, 3802, 3804, 3808, 3812, 3813.
    3815 (1158), 3824, 3824, 3830, 3831.
    3836a (1159), 3860, 3864.
    3873 (1159). 3884 (1160), 3893, 3895.
    3901 (1161), 3905, 3907, 3912, 3913, 3917, 3923. 3902 (1161), 3903.
    3927 (1162), 3929, 3939, 3940, 3943, 3963b. 3931 (1162), 3941, 3956, 3957.
    3997 (1163). 3973 (1163), 3975, 3978–80, 3983, 3993.
    4018 (1164), 4019, 4033. 3991 (1163), 3996, 4001.
    4006 (1164), 4007, 4010, 4013, 4025.
    4040 (1165), 4041, 4043, 4050, 4054, 4058.
    4060 (1166), 4062, 4069, 4070, 4072, 4075, 4077, 4078.
    4092 (1167).
    4094 (1168), 4095, 4097, 4098, 4099 (1169), 4101.
    4105 (1170), 4108, 4109, 4110, 4113, 4114, 4116, 4121.
    4124 (1171), 4125, 4126 (Fälschg.), 4127, 4130.
    4132 (1172), 4133 (Fälschg.), 4134, 4135, 4136, 4137, 4139 (Fälschg.).
    4141 (1173), 4142, 4143, 4145, 4148, 4151.
    4154 (1174), 4156, 4157, 4159–61, 4162, 4164, 4165, 4166, 4167, 4168, 4169.
    4183 (1176), 4186. 4181 (1176).
    4194 (1177), 4195.
  2. St. 4326 (Stadtbibl. Leipzig) für Kloster Pegau mit der Datierung: Acta sunt hec 1181, ind. 15, anno regni 30, imperii 28; data in Castro Aldenburc idus novembris. Mit der Datierung „Actum“ ist auch ausgestellt St. 4325 für Kloster Pforta: Acta sunt hec in Aldenburg 1181, ind. 15., 4. id. nov., a. regni 30, imperii 28. Beide mit dem falschen annus imperii 28 statt 27. Eine Übereinstimmung der Zeugen von St. 4326 mit den im November und Dezember in Erfurt ausgestellten Urkunden St. 4312, 4327–4334 kann nicht auffallen, da sich wohl schon eine größere Zahl Herren um den Kaiser in Altenburg versammelten, von wo sie mit diesem nach Erfurt zum Reichstage zogen, auf dem sich Heinrich der Löwe unterwerfen sollte. – In den Datierungen von St. 4325 und 4326 ist das Königsjahr mit 30 richtig angegeben, während der annus imperii mit 28 statt 27 zu hoch angesetzt ist. Ein Versehen kann nicht vorliegen, da auch St. 4327 (Erfurt), 4331 (Erfurt) und 4332 (Erfurt), für verschiedene Empfänger, den annus imperii 28 aufweisen:
         für Kloster Hammersleben St. 4327: Acta 1181, ind. 15., a. r. 30, a. imp. 28; datum in territorio Moguntinensi Erphurdie 10. kal. dec.
         [148] für Kloster Obernkirchen St. 4331: datum Erffurdie 1181, ind. 15, 2. kal. dec, a. regni 30, imp. 28.
         für Bistum Hildesheim St. 4332: Acta 1181, ind. 15, a. regni 30, imp. 28; datum in curia Erfordie celebrata kal. dec.
    Der annus imp. 28 läßt auf eine spätere Beurkundung bez. Besiegelung schließen, und zwar auf das Jahr 1183, als sich der Kaiser Ende Januar wiederum in Altenburg aufhielt, wo er zwei Urkunden, für das Hospital zu Altenburg und das Kloster Altzelle (St. 4351 und 4352), ausstellte. St. 4351 weist mit: Acta sunt hec apud Altenburc auf die Handlung in Altenburg hin, und St. 4352 ist nach Angabe des Textes: contulit … claustro … in presentia maiestatis nostre in curia apud Altemburc celebrata und der Datierung: Acta sunt hec 1183, ind. 1 ebenfalls in Altenburg verhandelt worden. Nun stimmen im allgemeinen überein die Zeugen in St. 4326, 4334, 4351 und 4352. St. 4326 hat zwar als Zeugen den Bischof von Münster mehr, doch ist dieser auch in den zu Erfurt ausgestellten Urkunden (St. 4329, 4331, 4332) nachweisbar, also wohl schon in Altenburg mit dem Kaiser zusammengetroffen und mit ihm von dort nach Erfurt gezogen. Sodann hat St. 4326 unter den Zeugen Sibodo camerarius et fratres sui de Groits, während St. 4334 und 4351 nur den einen Bruder Friedrich aufführen. Sonst unterscheiden sich diese Urkunden in der Zeugenreihe nur dadurch, daß St. 4326 Sifrid und Gerhard von Altenburg, St. 4351 Heinrich, Burggrafen von Altenburg, darin haben. Diese waren wohl jedenfalls bei den in ihrem Wohnsitze gepflogenen Verhandlungen zugegen. Weiterhin hat St. 4334 den Albert von Tuiz, der auch St. 4325 als Zeuge in Altenburg nachweisbar ist. Nur Pfalzgraf Hermann von Sachsen und Albert von Grumbach in St. 4352 sind in keiner der anderen bei Gelegenheit der beiden Aufenthalte in Altenburg (1181 und 1183) und auch in den zu Erfurt 1181 verhandelten Urkunden nachzuweisen, was jedoch in Anbetracht der in geringer Zahl überlieferten Urkunden nicht auffallen kann. Nun führt aber St. 4352 unter den Zeugen den Bischof von Schwerin auf, dessen Gegenwart, wenn er auch in keiner der zu Altenburg und Erfurt ausgestellten Urkunden des Jahres 1181 angetroffen wird, doch wohl für Erfurt (St. 4333) anzunehmen ist, wo eine Urkunde für sein Bistum ausgestellt wurde. Er dürfte auch schon zu Altenburg in der Umgebung des Kaisers sich befunden haben. Auch hat St. 4352 den Abt von Pegau unter den Zeugen der Urkunde für Kloster Altzelle. Wir beziehen deshalb gerade die Anwesenheit dieses Abtes zu Altenburg auf den ersten Aufenthalt des Kaisers daselbst im Jahre 1181, bei dem St. 4326, die Urkunde für das Kloster Pegau, verhandelt wurde. Hieraus dürfte sich ergeben, daß die Zeugen von St. 4325, 4326, 4334, 4351 und 4352 (für Pforta, Pegau, Altenburg und Altzelle) sich auf die Handlung während des ersten Aufenthalts zu Altenburg 1181 beziehen, daß aber die Urkunden St. 4325 und 4326 erst während des zweiten Aufenthaltes des Kaisers in Altenburg (1183) vollzogen bez. besiegelt wurden. Das „Actum“ von St. 4351 und 4352 würde sich dann nicht auf die Handlung, sondern auf die Beurkundung beziehen. Darauf weist auch hin, daß in St. 4334 – datum Erpisfurdie 1181, ind. 15, idus decembris – zur nachträglichen Ausfüllung des Beurkundungsortes ein zu weiter Raum gelassen und später der Ort „Erpisfurdie“ schräg eingetragen wurde. Danach ist St. 4334, eine textlich wenig umfangreiche Urkunde, in Altenburg 1181 verhandelt, bald aber in Erfurt (1181) vollzogen und besiegelt worden, während die Vollziehung von St. 4325 und 4326 noch bis 1183 unterblieb. Die Urkunde für Pegau ist – Urkunden dieses Klosters aus jener Zeit sind nicht vorhanden – anscheinend nicht in der kaiserlichen Kanzlei, sondern wohl vom Empfänger geschrieben und während des zweiten Aufenthaltes des Kaisers in Altenburg 1183 zur Vollziehung und Besiegelung vorgelegt worden. Im Kloster Pegau war man anscheinend noch nicht zu dem neuen Brauche, das Siegel anzuhängen, übergegangen. Man fertigte daher den Schriftsatz der Urkunde St. 4326 für ein aufzudrückendes Siegel an, ließ jedoch hierbei so wenig Raum übrig, daß das Siegel über den rechten Rand der Urkunde hinausragt. So sind wohl auch die nur als Kopien erhaltenen Urkunden St. 4325, 4327, 4331 und 4332 vom Empfänger hergestellt und unter Hinzufügung des annus imp. 28 erst 1183 vollzogen und besiegelt worden.
Empfohlene Zitierweise:
Otto Posse: Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige Band 5. Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresden 1913, Seite 147. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Posse_Band_5_0148.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)