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23, 251 f. meinte, sie sei kurz vor 1266 angefertigt. Den Abdruck des Siegels verweigerte der hamburger Senat!


7. Gipsabdruck Museum Zürich (II, Taf. 50, 1). Ein abgefallenes Siegel im German. Museum zu Nürnberg besser erhalten (IV, Taf. 82, 2).

Nur so bekannt. Im allgemeinen gut nachgebildet, doch weist die Form des Zepters auf Fälschung hin. Freilich macht, worauf Wibel hinweist, die Arbeit einen so guten Eindruck – das auffallende Lilienzepter findet seine Parallele im Siegel Ottos IV. I, Taf. 25, 3 – daß vielleicht doch an Echtheit zu denken ist und daß sich bei genauer Durchforschung der Urkunden Friedrichs noch mehrere Beispiele dieser Variante finden werden (II, Taf. 50, 1 und IV, Taf. 82, 2).


8. Gipsabdruck in der Siegelsammlung Lepsius, Bibliothek Weimar.

Wibel (N. Archiv 35, 253) hält das Siegel wegen der schlechten und im wesentlichen einem echten Siegel nachgeahmten Arbeit, und weil es an einer Urkunde nicht gefunden wird, mit Recht für falsch (II, Taf. 22, 2).


Heinrich VI.


1. Or. Reichsarchiv München.     [1195] Juli 16.     St. 4954.

Sehr ähnlich I, Taf. 23, 2. Unterschiede: Die Lehne des Thrones, sowie die Knöpfe der Seitensäulen, die mit ihren größeren Kreuzen in die Perlenlinie hineinragen (I, Taf. 23, 3).

Vorkommen: nur an dieser Urkunde. Diese läßt keinen Zweifel an ihrer Echtheit aufkommen. König Philipp nimmt 1200 März 15. (BF 43 für Ebrach) auf St. 4954 (Mon. boica 29, 493) Bezug. Auch bestätigt Otto IV. 1209 Febr. 24. (ebendas. 551) den Mönchen von Ebrach ihr Gut zu Schwabach. Wenngleich die Befestigung des Siegels keine Bedenken erregt, so läßt doch die rohe, I, Taf. 23, 2 nachgeahmte Arbeit vermuten, daß der echten Urkunde nach Verlust des echten ein später gefälschtes Siegel zugefügt ist, da Heinrich VI. sich in der vom 16. Juli Worms datierten und zu 1195 einzureihenden Urkunde als rex Sicilie bezeichnet, diese Würde seit einem halben Jahre (Weihnachten 1194) bekleidet, während das Siegel diese Titulatur nicht aufweist.


2. Stadtarchiv Coesfeld.     1196 Mai 28.     St. 4995.

Die Schrift ist gleichmäßig und entspricht dem Datum der Ausfertigung. Die Urkunde ist schon längst ihres Rechtsinhalts und ihrer Form wegen als Fälschung erkannt. Vgl. Toeche, Heinrich VI. 693 und Ficker, Beiträge 2 § 327, 328. Das flach ausgeprägte Siegel ist ein Nachschnitt von Heinrich VI. (I, Taf. 23, 2). Vgl. Wilmans-Philippi, Kaiserurk. Westfalens 2, 355 (II, Taf. 50, 2).


Friedrich II.


1. Or. Hauptstaatsarchiv Dresden 183.     1214 Juni 5.     BF 734.

Fälschung des Landkomturs Eberhard Hoitz um die Mitte des 15. Jahrhunderts. Das echte Siegel erst seit Juli 1215 (I, Taf. 28, 1), wird von BF 878 (Or. Dresden 202 1216 Sept. 23.) herrühren. Das Siegelbild ist stark zerstört. Die jetzt am oberen Ende des Siegels mit dem Wachse zusammenhängenden Fäden tragen den in der Mitte gefurchten Teller, von dem jedoch, wie auch von dem ihn umgebenden Rande ein großer Teil abgebrochen ist, während die völlig zerbröckelte, jetzt reparierte Platte sich vollständig vom Siegel losgelöst ist. Es wird das Siegel in der Richtung des Steges aufgebohrt und dann durch Einfügen von Wachsmassen geschlossen sein. Die gut geformte Rückseite der Schale trägt keine Spuren von irgendwelcher Gewalt. Vgl. N. Zeitschr. f. Thür. Gesch. 26, 223 (II, Taf. 56, 6, 7).


2. Hauptstaatsarchiv Dresden 246a.     1222 Juli.     BF. 1401.

Fälschung des Landkomturs Eberhard Hoitz um die Mitte des 15. Jahrhunderts mit dem dritten deutschen Kaisersiegel (I, Taf. 29, 3), das erst von 1226 ab, nach der Krönung zum Könige von Jerusalem (1225 Sept. 11.), nachweisbar ist. Das Siegel ist von einer Urkunde abgelöst und in einer dünnen Unterschale mit den Seidenfäden festgemacht. Die Schrift der Urkunde, die man zuvor stark verlöscht hatte, fraglos um Änderungen vorzunehmen, nachgezogen, mit Anlehnung an Vorlage und Nachzeichnung des 15. Jahrhunderts. Das Siegel rührt von einer Urkunde her, die nach dem Dezember 1225 ausgestellt ist. Es wurde durch Aufschlitzen der Rückseite in der Richtung des Steges losgelöst und dann an der Fälschung zusammengefügt. Dabei hat man die ursprüngliche Form des Steges nicht gewahrt, da die Fäden schräg (vom Beschauer aus nach links) durch das Siegel laufen. Die viele Unebenheiten aufweisende Rückseite ist in der Richtung der Fäden ziemlich erhöht. – Einem zweiten, ebenso durch Rasur hergestellten Exemplare dieser Urkunde (246b) derselben Hand fehlt das wohl ebenso befestigte Siegel. Die Schrift beider Exemplare ist sehr ähnlich BF 734. Vgl. N. Zeitschr. f. Thür. Gesch. 26, 322 (II, Taf. 57, 1. 2).


3. Or. Reichsarchiv München.     1226 April BF 1599.

Entspricht weder in den Massen noch in den Einzelheiten der Darstellung, vor allem aber nicht in der Umschrift dem echten Siegel (I, Taf. 29, 1), das nachgeahmt ist ohne Beigabe des Titels als König von Jerusalem. Vgl. Philippi a. O. S. 80 und Wibel (N. Archiv 35, 254) (II, Taf. 50, 3).


4. Or. Hauptstaatsarchiv Dresden 273.     1226 April 30.     BF 1603.     Abb. Festschrift zum 750jährigen Jubiläum der Stadt Chemnitz. Taf. III.

Vgl. dort meinen Nachweis der Unechtheit der Urkunde, die eine grobe Fälschung ist. Wie die Schrift die ungeschickte Nachahmung eines echten Diplomes, das der Kaiserkanzlei des beginnenden 13. Jahrhunderts entstammt, erkennen läßt, so das Siegel die nicht gelungene durch Abdruck hergestellte Nachahmung eines echten Siegels Friedrichs II. = I, Taf. 29, 3 (II, Taf. 50, 4).


Empfohlene Zitierweise:
Otto Posse: Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige Band 5. Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresden 1913, Seite 119. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Posse_Band_5_0123.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)