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Nachahmung eines Siegels Lothars III. Anz. f. Schweizergesch. 35 (IV, Taf. 81, 7).


3. Abdruck in gebrannter Erde Sammlung des Histor. Vereins zu München.     Erw. Heffner No. 46.

Der einfache Adler, rechtsgewandt, mit der Kaiserkrone bedeckt. Auf der Brust hat er einen dreieckigen, etwas gebogenen Schild, mit einem Schildeshaupte, der dreimal gespalten, das erste Feld quadriert, das zweite zweimal schräg geteilt, das dritte dreimal quergeteilt, zeigt darunter die drei schwäbischen (staufer) Löwen. Offenbar ein modernes Machwerk. Von der Form ganz abgesehen, ist die Minuskel der Umschrift sowie des Titels unmöglich (II, Taf. 49, 3).


Friedrich I.


1. Or. Reichsarchiv München.     1155 Dez. 18.     St. 3732.

Der Inhalt der Urkunde gibt zu Bedenken nicht Anlaß. Die Urkunde Heinrichs VI. 1195 Sept. 25 (St. 4963) nimmt Bezug auf diesen Schutzbrief, ebenso beziehen sich Philipp und Friedrich II. offenbar darauf. Für die Echtheit sprechen auch die gleichzeitige, wohl von Empfängerhand hergestellte Schrift und die mit dunklerer Tinte geschriebene Zeugenreihe. Dagegen weicht das Siegel von den bekannten Siegeltypen sehr ab, ist ungeschickt hergestellt, das Wachs zeigt Sprünge und Risse. Die Befestigung ist ungewöhnlich: hinten ein fast dem Siegel in der Größe entsprechender Wachsklumpen, der aus verschiedenem Wachse, neuem und dem Reste des alten Siegelwachses noch erkennbar gemischt ist. Man verwendete, als es galt, die Urkunde mit einem neuen Siegel zu versehen, die noch erhaltenen Bruchstücke des alten echten Siegels (II, Taf. 49, 4).


2. Or. Reichsarchiv München.     1156 Aug. 13.     St. 3750.

Die Urkunde ist, wie auch St. 3247, eine Fälschung aus dem ersten Viertel des 13. Jahrhunderts. Darin ist die echte Urkunde des Bischofs Eberhard II. (Mon. boica 13, 181) sehr stark benutzt. Das spröde Pergament ist von derselben Beschaffenheit wie der Schreibstoff der zwei gefälschten Urkunden von 1138 des Bischofs Ottos I. von Bamberg (Mon. boica 13, 158). Das hier verwendete Siegelwachs ist von dunkelgrüner Färbung und derselben Zusammensetzung wie bei St. 3750, dessen Siegel nur zur Hälfte erhalten ist. Wie die Siegel der beiden bischöflichen Urkunden falsch sind, so auch das von St. 3750. Kein echter Stempel trägt den Namen Fridericus, alle haben Fredericus. Als Vorlage stand zwar das Siegel von St. 4314 zur Verfügung, aber da St. 3750 ein in seiner Form tadellos ausgeführtes Monogramm hat, St. 4314 jedoch eines solchen entbehrt, so muß dem Fälscher eine andere Urkunde Friedrichs I. für Monogramm und Siegel als Vorlage gedient haben. Wir wissen aus dem Traditionskodex noch von zwei weiteren Rechtshandlungen Friedrichs I. für das Kloster Prüfening, von denen mindestens über die eine ein Diplom angefertigt worden ist. Wahrscheinlich geht aber auch die zweite Notiz auf eine Kaiserurkunde zurück; sie meldet von einem „apud curiam Friderici imperatoris Louphe celebratam“, vollzogenen Gütertausch zwischen Prüfening und Herzog Heinrich von Bayern, dem eine Bestätigung durch Friedrich I. zuteil geworden war. Stumpf 4067a setzt die Handlung zum Hoftag, den der Kaiser 1166 zu Lauffen abhielt. Aus dieser Notiz stammen nun fast alle Zeugen, die St. 3750 aufführt. Es kann also mit ziemlicher Sicherheit angenommen werden, daß auch das Monogramm, der formelle Teil der Datierung und vielleicht noch manches andere einer der zwei verlorenen Urkunden entnommen ist. Hans Hirsch in Mitteil, des Inst. f. österr. Gesch. 29, 22, 32, 34 (II, Taf. 49, 5).


3. Geh. Haus- und Staatsarchiv Gotha QQ I. f. 5.     1157 Aug. 3.     St. 3776.

Für Eingangsprotokoll und den Hauptteil des Textes hat St. 4288 die Vorlage gebildet, doch ersteres von St. 3775 zum Text die Strafformel beigesteuert. Die Zeugenreihe eröffnet der Erzbischof von Mainz, der zweifellos in Abweichung von beiden Vorlagen deshalb zugefügt ist, weil der Fälscher auf den Metropolitan besonderen Wert legte. Die übrigen Zeugen stammen bald aus dieser, bald aus jener Vorlage, während angesehene Zeugen beider unberücksichtigt bleiben. Das Schlußprotokoll ist ungeändert der Vorlage von St. 3775 entnommen. Ficker, Beiträge 1, 25 möchte die Urkunde als echt retten, doch weist die Schrift auf das 13. Jahrhundert hin, ist schlecht nachgeahmt und keine Kanzleihand, das Siegel ein matter Abdruck vom echten Siegel. Vgl. auch Sitzungsber. der K. K. Akad. der Wiss. 32, 623 und Cod. dipl. Sax. reg. I, 2, 272 (II, Taf. 49, 6).


4. Stadtarchiv Goslar.     1049 März 15.     St. 2365 (Urkunde Heinrichs III).

Das Siegel an der Urkunde Friedrichs I. 1188 Aug. 8. St. 4495 eine grobe, ungeschickte Fälschung, wohl erst aus dem beginnenden 13. Jahrhundert, unter Benutzung eines echten Siegels Friedrichs I., und wohl des ersten Kaisersiegels Heinrichs VI. (I, Taf. 23, 2), die Urkunde selbst eine Fälschung. Das gleiche Siegel Friedrichs ist auch nachträglich an den echten Urkunden Heinrichs III. St. 2365 und 2394 (S. 113) angebracht, um die vermutlich verloren gegangenen Siegel an diesen zu ersetzen. Vgl. Wibel im N. Archiv 35, 252 (II, Taf. 49, 7).


5. Or. Staatsarchiv Lübeck.     1188 Sept. 19.     St. 4502.

Die Originalität der Urkunde ist zweifelhaft. Vgl. Hasse, Kaiser Friedrichs I. Freibrief (II, Taf. 49, 7), für Lübeck (1893). Das Siegel ist gefälscht nach einem Siegel = I, Taf. 22, 1 (IV, Taf. 82, 1).


6. Or. Staatsarchiv Hamburg.     1189 Mai 7.     St. 4522.

Die Urkunde ist sowohl der Schrift, als dem Siegel nach eine Fälschung des 13. Jahrhunderts. Letzteres ist ein echtes Siegel Friedrichs II. (I, Taf. 29, 3), das er in den Jahren 1226–50 führte. Hasse, Zeitschr. der Ges. für Schleswig-Holstein-Lauenburger Gesch.

Empfohlene Zitierweise:
Otto Posse: Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige Band 5. Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresden 1913, Seite 118. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Posse_Band_5_0122.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)