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Nachzeichnung in erweiterter Fassung und St. 1057 (DD, S. 595, No. 186), einer Fälschung (beide gehören der Zeit vor 1017 an) und einer echten Urkunde St. 1055 (DD, S. 592, No. 183). Die Darstellung, wie im Siegel Ottos I. 6 (I, Taf. 7, 7), doch hat der Reichsapfel einen kleineren Durchmesser, der Knopf des Zepters steht hart neben dem ersten T, die Buchstaben der Umschrift, besonders das zweite O, sind breiter; die Wulste, welche die Falten des Mantels ausdrücken, sind gleichmäßig stark und in gleicher Entfernung voneinander. Die Krone liegt flach auf dem Siegelfelde auf, die Zeichnung derselben ist etwas einfacher. St. 1046 für Stift Meißen ist in zwei Exemplaren A und B erhalten, letzteres eine sehr gut gelungene Nachzeichnung von A, mit verunechtetem Texte und echtem Siegel Ottos II. (II, Taf. 53, 7 = I, Taf. 9, 1. 2), wie auch St. 1057 in Meißen vor dem Jahre 1017, im Streite um die Diözesangrenzen angefertigt. St. 1057 dient dem gleichen Zwecke, eine vortrefflich gelungene Nachzeichnung nach einem Diplom gleicher Hand mit St. 1055 (Or. Dresden 12). St. 1057 (II, Taf. 54, 1) ist mit einem echten Königssiegel Ottos III. (= I, Taf. 9, 4) versehen, das aber, wie es nicht zur Datierung paßt und künstlich befestigt ist, offenbar von St. 1055 abgenommen wurde. An letzterem, sonst nicht anfechtbarem Diplom ist dasselbe echte Siegel Ottos II. (II, Taf. 53, 8) wie an St. 1046B angebracht. Es sind demnach zwei echte Siegel Ottos II. in Meißen von zwei echten Urkunden weggenommen und an zwei Urkunden Ottos III., an einer Fälschung (St. 1046B) und an einer echten Urkunde (St. 1055) angebracht worden, an letzterer, nachdem man das echte Königssiegel Ottos III. der Fälschung (St. 1057) zugefügt hatte. Doch irrte der Fälscher hierbei in der Datierung mit 996, ind 9, anno regni 13, da Otto III. bereits seit 996 Mai 21 Kaiser war. Vgl. Uhlirz in Österr. Mitt. Erg. 1, 370. Kehr, Die Urkunden Ottos III. S. 269. (II, Taf. 53, 7, 8).


7. Or. Hauptstaatsarchiv Dresden 13.     995 Dez. 6.     St. 1057. Mon. Germ. DD, S. 595, No. 186.

Fälschung vor 1017, an der das von St. 1055 abgelöste echte Siegel angebracht ist. Vgl. No. 6 (II, Taf. 54, 1–3).


8. Or. Reichsarchiv München.     996 Sept. 15.     St. 1093. Mon. Germ. DD, S. 867, No. 432.

Fälschung aus dem Anfang des 11. Jahrhunderts mit Resten wohl = I, Taf. 7, 9.


9. Or. Reichsarchiv München.     996 Nov. 1.     St. 1097. Mon. Germ. DD, S. 647, No. 232.

Die Urkunde Ottos III. hat ein Siegel Heinrichs II. getragen, das bei angenommen späterer Vollziehung (vgl. die Vorbemerkung zu DH II. 32) unter diesem Herrscher aufgedrückt worden wäre. Aber schon als Meichelbeck das Siegel abbildete, war es nicht mehr vollständig erhalten. Die Mon. boica berichten, es sei zerbrochen, sei aber zum größeren Teil noch an der Urkunde befestigt, später war es abgefallen und heute überhaupt verschwunden. Die Besichtigung des Originals ergibt nun aber, daß die Befestigung dieses Siegels keineswegs einwandfrei und kanzleigemäß gewesen sein kann. Während nämlich die hierfür gemachten, sich kreuzenden Einschnitte in das Pergament stets durch Umbiegen der Lappen ein entsprechendes Loch für das Durchdrücken des Wachses darbieten, sind hier diese Lappen nachträglich weggeschnitten. Das läßt auf gewaltsame Entfernung eines ursprünglichen Siegels schließen, an dessen Stelle dann später, vielleicht versehentlich, das Siegel Heinrichs II. trat, auf dem der Name des Königs schon größtenteils zerstört war. Daneben käme auch als Möglichkeit in Betracht, daß von einem mit dem Kanzleibrauch nicht vertrauten Manne das absichtlich unkenntlich gemachte Siegel betrügerisch angebracht wurde, um den Mangel unterbliebener Besiegelung zu verdecken. Vgl. Wibel im N. Archiv 36, 312.


10. Or. Staatsarchiv Magdeburg.     997 April 20.     St. 1110. Mon. Germ. DD, S. 660, No. 243.

Urkunde echt. Verfaßt und geschrieben von HI, der bei der Mundierung nachlässig zu Werke ging und auch die Jahreszahl verschrieb. Das Siegel ist falsch, Nachahmung höchstwahrscheinlich von Heinrich III. (I, Taf. 15, 1), da nur hier und sonst nur noch bei einem Siegel Heinrichs IV. (I, Taf. 17, 3) im Thronsiegel die Kombination: in der Rechten der Reichsapfel, in der Linken der Stab, vorkommt. Vgl. Wibel im N. Archiv 36, 310. Von der Umschrift ist nichts mehr zu lesen (II, Taf. 35, 7).


11. Or. Haus- und Staatsarchiv Zerbst.     997 Mai 18.     St. 1112. Mon. Germ. DD, S. 661, No. 244.

Echte Urkunde. Siegel Ottos II. = I, Taf. 9, 1. 2 (IV, Taf. 73, 4).


12. Or. Generallandesarchiv Karlsruhe.     998 April 22.     St. 1143. Mon. Germ. DD, S. 873, No. 437.

Fälschung des 12. Jahrhunderts. Die ursprüngliche Schrift eines beliebigen Pergamentes ganz ausradiert. Das ganze Protokoll ist mit Ausnahme der Devotionsformel im Titel ordinante providencia dem Original (St. 1142) nachgeschrieben, dessen Schrifteigentümlichkeiten, wie die Majuskelbuchstaben und die Abkürzungszeichen in der verlängerten Schrift, der Fälscher, der eine Reihe von Kaiserurkunden für Reichenau fälschte, nachzuahmen versucht hat. Der Kontext ist frei erfunden, das Siegel nur zum Drittel erhalten, das Ganze eine plumpe Fälschung, die anscheinend nicht einmal eine Umschrift hatte. Danach ist die Angabe der Mon. Germ. zu berichtigen, nach der sich an dem Pergamente ein echtes Siegel Ottos I. 6 (= Otto II. 4) befinde (II, Taf. 35, 8).


Heinrich II.


1. Or. Reichsarchiv München.     1002 Juli 10.     St. 1310. Mon. Germ. DD, S. 5, No. 5b.

Nachzeichnung von St. 1310a. Fälschung mit gefälschtem Siegel, Nachahmung von Heinrich II. 2 (I, Taf. 13, 2). Dasselbe falsche Siegel auch No. 7 (St. 1524) (II, Taf. 36, 1).


Empfohlene Zitierweise:
Otto Posse: Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige Band 5. Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresden 1913, Seite 108. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Posse_Band_5_0112.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)