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Christi, ohne actum, nicht nur ungewöhnliche, sondern unzulässige Fassung und unzulässiger Inhalt. Der Rekognoszent Liutfrid ist sonst nur noch 887 in einer korveyer Urkunde (MR 1749) nachweisbar. Auch Rekognition und Datierung ergeben Benutzung einer echten Vorlage (II, Taf. 32, 4).


6. Or. Frankfurt a. M.     884 Sept. 20.     MR 1691 (1646) (aus dem Nachlaß von Marx, im Besitze der Liebfrauenkirche das.).

Original mit unechtem Siegel, die Signumzeile wie in MR 1310 (1275) interpoliert (II, Taf. 32, 5).


Arnulf


1. Or. Staatsarchiv Düsseldorf.     888 Aug. 23.     MR 1801 (1753).

Angebliches Original aus dem Anfang des 11. Jahrhunderts. Nachzeichnung. Das Siegel ein breitgedrückter Wachsklumpen ohne Spur eines Siegelbildes oder einer Umschrift. Vorlage für die von demselben Fälscher hergestellten Urkunden Heinrichs I. (St. 30) und Ottos III. (St. 887) (IV, Taf. 78, 2. 3).


2. Or. Generallandesarchiv Karlsruhe, A. 26.     889 Juni 5.     MR 1815 (1766) (erwähnt).

Fälschung erstes Viertel des 12. Jahrhunderts, durch die ungeschickten Interpolationen des aus MR 1815 (1766) (Or. Karlsruhe, A. 26) übernommenen Textes erwiesen. Reste eines echten Arnulfsiegels (= I, Taf. 5, 2). Brandi, Die Reichenauer Urkundenforschungen 12, 36, 52 (II, Taf. 53, 1).


3. Or. Stiftsarchiv Osnabrück.     889 Okt. 13.     MR 1829 (1780).

Fälschung aus der zweiten Hälfte des 11- Jahrhunderts (unter Bischof Benno II.) angefertigt von demselben Fälscher, der auch die anderen Fälschungen für Osnabrück lieferte (von den früheren Karolingern No. 406, 408, 870, 1389). Das Siegel ist, wie schon die Stellung der zweiten Hälfte der auch in einzelnen Buchstabenformen abweichenden Umschrift (ARNOLFVS PIVS REX) ergibt, unecht. Das echte Siegel dieses Typus (I, Taf. 5, 1) kommt vermutlich erst in den Jahren 893–895 vor. Vgl. II, 4 Gebrauch mehrerer Siegelstempel (II, Taf. 32, 6).


4. Or. Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien.     890 Nov. 20.     MR 1850 (1801).

Fälschung aus der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts auf Grundlage der Urkunde 860 Nov. 20 [MR 1444 (1403)], und zwar, wie sich aus der Nachahmung der Schrift und der gleichen Stellung des Siegels zwischen Signumzeile und Rekognition ergibt, nach der Kop. 10. Jahrhunderts; bereits Vorlage für die Bestätigungen Ottos II. und III. (Stumpf 714, 821 und 871). Zweck der Fälschung, den salzburger Besitz nach der Niederwerfung der Ungarn, namentlich auch im Osten und Südosten, zu sichern (II, Taf. 32, 1).


5. Or. Archiv des Geschichtsver. Klagenfurt.     898 Sept. 4.     MR 1941 (1890).

Fälschung (Nachzeichnung) auf Grundlage von MR 1940 (1889) mit unechtem, jenem an MR 1940 nachgeahmten Siegel, angefertigt ca. 1172–76 von demselben Fälscher, der auch Urkunden auf den Namen des Erzbischofs Balduin von Salzburg von 1043 Jan. 6 mit der gleichen Grenzbeschreibung Heinrichs IV., Konrads III. und Friedrichs I. (St. 2753, 3411, 3940) lieferte (II, Taf. 32, 8).


6. Or. Reichsarchiv München.     898 Sept. 9.     MR 1942 (1891).

Angebliches Original, geschrieben von dem seit 970–977 in der kaiserlichen Kanzlei nachweisbaren Schreiber WC. Auf Grundlage von MR 1738 (1691) und der Urkunde Ottos II. (St. 681) angefertigt unter Piligrim von Passau von demselben Fälscher, der auch die Fälschungen auf den Namen Karls des Großen No. 7 [MR 299 (290)] und Ludwigs des Frommen No. 5 [MR 778 (753)] lieferte. Für das Protokoll ist eine echte Urkunde Arnulfs benutzt, aber gegenüber MR 1943 (1892) erscheint es sehr fraglich, ob nicht auch an der Datierung der Vorlage das Tagesdatum geändert wurde. Das Siegel ist unecht (II, Taf. 32, 9).


Ludwig IV., das Kind


1. Or. Staatsarchiv Coblenz.     900 März 22.     MR 1986 (1934).

Angebliches Original des 12. Jahrhunderts. Plumpe Fälschung, auf Grundlage einer echten Urkunde Ludwigs IV., aus der noch das Eingangsprotokoll, Arenga, Publikations- und der größte Teil der Korroborationsformel, in der Datierung wohl auch das Actum stammen, während die Jahresdaten für Ludwig den Frommen zurecht geschnitten wurden. Das Tagesdatum scheint geändert oder verderbt. Die benutzte Vorlage gehörte wahrscheinlich dem Jahre 900 an. Unechtes Siegel, gefälscht nach jenem Ludwigs des Frommen (I, Taf. 1, 6) (II, Taf. 33, 1).


2. Or. Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien.     903 Sept. 26.     MR 2014 (1960).

Brustbild en face mit dreieckiger Krone, in der Linken der Reichsapfel, Umschrift in Majuskel. Es ist der Typus der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts (von der Kaiserkrönung Ottos I. bis Otto III.). Die Urkunde ist eine ziemlich gelungene Nachzeichnung einer vom Schreiber von No. 2015–17, 2027–28 geschriebenen Urkunde. Mißglückt ist die Nachzeichnung des Chrismons und des von et weggerückten Rekognitionszeichens, in der Signumzeile fehlt das ständige „domni“. Die Fassung ist formelrecht, auch sie stellt, wie das Protokoll, eine echte Vorlage außer Zweifel. Wahrscheinlich liegt nur eine Interpolation vor (II, Taf. 33, 2).


Heinrich I.


1. Or. Staatsarchiv Düsseldorf.     931 Febr. 23.     St. 30. Mon. Germ. DD, S. 61, No. 26.

Wibel im Archiv f. Urkundenforsch. 3, 98 Anm. 3 ergibt der Textvergleich mit Sicherheit, daß der Wortlaut der Urkunde reine Ableitung mit einigen selbständigen Änderungen aus der Urkunde Arnulfs (MR

Empfohlene Zitierweise:
Otto Posse: Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige Band 5. Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresden 1913, Seite 104. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Posse_Band_5_0108.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)